Nachhaltigkeit
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Ab dem 10.03.2021 muss die Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 über Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (nachfolgend: TVO) angewendet werden.
Mit der TVO soll erreicht werden, dass die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen bei der Kapitalanlage unter anderem von Lebensversicherungsunternehmen unterstützt werden. Dabei geht es nicht nur um die Bekämpfung des Klimawandels, sondern unter dem Kürzel ESG-Kriterien allgemein um ökologische Ziele, soziale Ziele und eine gute Unternehmensführung (Governance). Versicherungsvermittler sind davon betroffen, wenn sie Versicherungsanlageprodukte vermitteln.
Aufgrund dieser gesetzlichen Vorschriften sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Ein Bewerben ökologischer oder sozialer Merkmale mit einem Finanzprodukt ist mit diesen Ausführungen nicht beabsichtigt.
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Berücksichtigung in unserer Beratung
Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten sowie Anbietern und Finanzprodukten berücksichtigen wir die von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken. Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Entscheidung für ein Produkt einen für uns erkennbaren Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeutet. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers oder Anbieter von Finanzprodukten informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen.
Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Seit dem 1. Januar 2023 gelten die technischen Regulierungsstandards zur Offenlegungsverordnung (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288). Wir berücksichtigen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren derzeit nicht standardmäßig in unserer Beratung. Grund ist, dass die von den Produktanbietern bereitgestellten Angaben in Umfang, Methodik und Aktualität weiterhin uneinheitlich sind und einen belastbaren Vergleich über verschiedene Anbieter hinweg nicht durchgängig zulassen. Eine standardisierte Berücksichtigung würde daher eine Vergleichbarkeit suggerieren, die wir gegenwärtig nicht gewährleisten können.
Auf ausdrücklichen Wunsch beziehen wir vorhandene Anbieterangaben zu nachteiligen Auswirkungen in die Beratung ein. Für die Richtigkeit dieser von den Anbietern bereitgestellten Informationen sind wir nicht verantwortlich.
Unabhängig davon fragen wir im Rahmen der Anlage- und Versicherungsanlageberatung Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen ab und berücksichtigen sie bei der Produktauswahl. Diese Pflicht besteht seit dem 2. August 2022 und ist von der vorstehenden Aussage zu trennen.
Wir beobachten die weitere Entwicklung, insbesondere die von der Europäischen Kommission am 20. November 2025 vorgelegten Vorschläge zur Überarbeitung der Offenlegungsverordnung, und passen diese Erklärung an, sobald sich die Rechtslage oder die Datenverfügbarkeit ändert.
Stand dieser Erklärung: 6. August 2026
Vergütung
Im Rahmen der Vergütung erfolgt grundsätzlich eine identische Vergütung für Produkte mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsrisiken. Falls Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen durch eine höhere Vergütung des Vermittlers fördern, wird die höhere Vergütung von uns angenommen. Die Vergütungen unserer Mitarbeiter/-innen bzw. Untervermittler fallen nicht unterschiedlich hoch aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsanlage- oder Finanzprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht.