Strafrechtsschutz für Unternehmer: jetzt rückwirkend versichern!

Sie haben Soforthilfen aus einem Konjunkturprogramm der Bundesregierung erhalten und anschließend eine polizeiliche Vorladung?

Dann sollten wir uns dringend über eine Strafrechtsschutzversicherungen für Unternehmen unterhalten. Diese sichert Sie im optimalen Fall sogar rückwirkend ab.

Die Gründe sind vielfältig, der Vorwurf bleibt gleich: Subventionsbetrug. Die Zahl der Freiberufler und Unternehmer, die Post von der Staatsanwaltschaft erhalten, steigt stetig. Wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst und beraten umfassend sowie individuell.

Strafrechtsschutz

Dann rufen Sie mich am
besten direkt unter der
03494 400 185
an!

Ralph Böttcher Strafrechtsschutz

Corona-Soforthilfe: Wie aus der gut gemeinten Unterstützung durch den Staat ein Fallstrick für den Mittelstand wurde

2020 war für zahlreiche Unternehmer eine ökonomische sowie oftmals auch menschliche Herausforderung. Neben nie da gewesenen Umsatzeinbußen mussten Corona-Verordnungen eingehalten und die Umsetzung von Hygienemaßnahmen gemeistert werden. Kleine wie mittlere Unternehmen haben Ihre Geschäftsmodelle von einem Tag auf den anderen umgestellt oder den Arbeitsalltag komplett neu organisiert. Vieles davon war nur möglich, weil die Bundesregierung Soforthilfen versprochen hat. Die finanzielle Unterstützung wurde gut angenommen und zahlreich beantragt. Die Auszahlung der Überbrückungsgelder erfolgte meist rasch und für deutsche Verhältnisse unbürokratisch.

Vorwurf Subventionsbetrug

Nachdem viele Firmeninhaber ihr Geschäft nur mit der staatlichen Überbrückungshilfe am Laufen halten konnte, gab es für einige von ihnen ein böses Erwachen. Der Vorwurf: die erhaltenen Fördergelder wurden zu Unrecht beantragt und hätten nicht ausgezahlt werden dürfen.

Neben den Hürden, die die COVID-19-Pandemie mit sich gebracht hat, sahen sich diese Unternehmer nun den Konsequenzen einer strafrechtlichen Ermittlung gegenüber.

Hausdurchsuchung, Vorwurf von Falschangaben in Anträgen, hohe Anwaltsgebühren sowie Prozesskosten. Eine reguläre Rechtsschutzversicherung deckt solche Fälle meist nicht ab.

Fördergelder, Überbrückungshilfen und Subventionen

Haben Sie aufgrund von COVID-19:

  • Soforthilfen für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler
  • Überbrückungsgeld
  • Darlehen aus dem Kfw-Sonderprogramm
  • oder andere Subventionen

beantragt?

Dann sollten wir uns unterhalten!

Immer mehr Unternehmer, die während der Corona-Pandemie Fördermittel beantragt und erhalten haben, sehen sich mit gerichtlichen Schreiben Staatsanwaltschaft konfrontiert. Der Vorwurf: Subventionsbetrug. Dabei spielt es keine Rolle, ob bei der Antragstellung Fehler unterlaufen sind, die Geschäftsadresse identisch zur Privatadresse ist oder Zweifel an der Hauptberuflichkeit der Firma bestehen – sobald ein Ermittlungsfahren eingeleitet wurde, entstehen Ihnen Kosten.

Damit Sie erst gar nicht in diese Situation kommen oder im Fall der Fälle angemessen reagieren können, unterstützen wir Sie mit intensiven Beratungen und unseren wöchentlich stattfindenden Zoom-Meetings.

Melden Sie sich am besten noch heute bei uns, um das böse Erwachen von Morgen zu verhindern!

Nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf

Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen jetzt. Mit einer umfassenden Strafrechtsschutzversicherung.

Mit einer Strafrechtsschutzversicherung für Ihr Unternehmen können Sie rechtlichen Auseinandersetzungen künftig gelassener entgegensehen. Neben aktuellen Ereignissen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie deckt eine umfassende Unternehmensrechtsschutz zahlreiche weitere Fälle ab, in denen Sie rechtlichen Beistand benötigen.

Die Unternehmensrechtsschutzversicherung greift, sobald Vorschriften aus dem

  • Strafrecht,
  • dem Ordnungswidrigkeitsrecht sowie
  • dem Displinar- und Standesrecht

verletzt werden. In der Grundabdeckung übernimmt die Versicherung dabei die Kosten der Verteidigung sowie des Zeugenbeistandes im Verfahren.

Prinzipiell deckt die Versicherung erstmal einmal alle Vorwürfe von fahrlässig bis vorsätzlich ab. Das heißt, sobald Sie eine Vorladung oder ein staatsanwaltliches Schreiben erhalten, können Sie um Beistand bitten. Die Universal-Straf-Rechtsschutz-Versicherung unterstützt Sie von Beginn bis zum Urteilsspruch.

Häufige Fragen zur Strafrechtsschutzversicherung

Ich habe im Antrag für Corona-Soforthilfen falsche Angaben gemacht. Was kann ich jetzt tun?

Erstmal Ruhe bewahren. Wenn Sie eine Strafrechtsschutzversicherung haben, setzen Sie sich mit dieser in Verbindung und lassen Ihren Fall prüfen. Haben Sie noch keine Strafrechtsschutzversicherung für Ihr Unternehmen, kontaktieren Sie uns. Wir analysieren Ihre Situation und beraten Sie, inwieweit Sie als nächstes vorgehen können und ob eine Strafrechtsschutzversicherung in Ihrem Fall auch rückwirkend greift. 

Ich habe eine Vorladung wegen Subventionsbetrug erhalten. Was kann ich tun?

Das kommt drauf an, ob Sie eine Strafrechtsschutzversicherung haben. Haben Sie eine, kontaktieren Sie diese und bitten um rechtlichen Beistand. Haben Sie keine, kontaktieren Sie uns und wir prüfen, ob die Strafrechtsschutzversicherung in Ihrem Fall auch rückwirkend greift. 

Ich habe Corona-Soforthilfe und eine Vorladung wegen Subventionsbetrug erhalten. Welche Konsequenzen drohen mir?

Die Konsequenzen sind von Fall zu Fall verschieden. Es kann zu polizeilichen Vorladungen, Hausdurchsuchungen und der Sperrung Ihrer Konten kommen. Während des Verfahrens müssen Sie außerdem die Prozesskosten tragen und die erhaltenen Soforthilfen ganz oder teilweise zurückzahlen. Das Gerichtsurteil hängt davon ab, ob Sie fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.

Je nach Rechtsverletzung deckt die Versicherung sowohl fahrlässig begangene Vergehen als auch vorsätzliches Handeln ab.

Bin ich bei einer Strafrechtsschutzversicherung auch rückwirkend abgesichert?

Das kommt auf den Vorwurf sowie den Stand des Verfahrens an. Eine rückwirkende Absicherung ist prinzipiell möglich. Lassen Sie sich hierzu am besten vom Fachmann beraten. 

Welche Gründe gibt es für Subventionsbetrug?

Folgende Gründe gibt es für Subventionsbetrug:

  • Ihre private und geschäftliche Adresse sind identisch, es besteht also der Verdacht auf eine Scheinselbständigkeit
  • Sie haben noch ein Angestelltenverhältnis, so dass der Verdacht besteht, dass Sie Ihr Unternehmen nicht im Haupterwerb betreiben
  • Sie nutzen ein Konto für private und geschäftliche Ausgaben und auf diesem Konto sind uneindeutige Einnahmen verzeichnet. 
Lohnt sich eine Strafrechtsschutzversicherung für mich?

Ja, eine Strafrechtsschutzversicherung lohnt sich in jedem Fall. Sie deckt rechtliche Auseinandersetzungen ab und übernimmt je nach Fall die Kosten für den gerichtlichen Beistand. Vor allem für Unternehmer ist eine Strafrechtsschutzversicherung sinnvoll, da je nach Vorwurf und Situation die gesamte Geschäftstätigkeit gefährdet sein kann. 

Brauche ich als Unternehmer eine Strafrechtsschutzversicherung?

Als Freiberuflicher, Selbständiger oder Firmeninhaber schützen Sie Ihr Unternehmen mit einer Strafrechtsschutzversicherung gegen Strafverfolgung und den damit einhergehenden hohen Kosten. Sobald Sie ein Unternehmen gründen, sollten Sie daher eine Strafrechtsschutzversicherung abschließen. 

Welche Risiken deckt eine Strafrechtsschutzversicherung ab?

Eine Strafrechtsschutzversicherung deckt verschiedene Verfahren ab. Zu den häufigsten zählen: 

  • Insolvenzverschleppung
  • Subventionsbetrug
  • Steuerrechtliche Verfahren wie Steuerverkürzung
  • allgemeine Betriebs- und Wirtschaftsrisiken
  • Auseinandersetzungen im geschäftlichen Alltag. 
Bin ich auch bei vorsätzlich begangenen Straftaten abgesichert?

Eine Strafrechtsschutzversicherung deckt grundsätzlich erstmal Vorwürfe ab. Das heißt, den Vorwurf von fahrlässigen, grob fahrlässigen und vorsätzlich begangenen Straftaten. Hierfür werden die Kosten für den rechtlichen Beistand sowie die Kosten während des Gerichtsverfahrens übernommen.