Was ist eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung - und was zahlt sie wirk­lich?

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Finanzhaus: Grafik zum Thema private Haftpflichtversicherung
Die wich­tigste Police im Haus­halt kos­tet am wenigs­ten.

Wer einem ande­ren einen Scha­den zufügt, muss ihn erset­zen. Das steht in § 823 BGB, und es gilt ohne Ober­grenze: mit dem heu­ti­gen Ver­mö­gen und mit dem künf­ti­gen Ein­kom­men. Genau die­ses Risiko trägt die pri­vate Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Sie ist der güns­tigste Ver­trag im Haus­halt und zugleich der, des­sen Feh­len am teu­ers­ten wird. Die Über­sicht zur Sparte: Haft­pflicht­ver­si­che­rung.

Drei Auf­ga­ben, nicht nur eine

Die Haft­pflicht zahlt nicht ein­fach. Sie tut drei Dinge, und die zweite ist die unter­schätzte:

  • Prü­fen: Ist die For­de­rung über­haupt berech­tigt, und in wel­cher Höhe?
  • Abweh­ren: Unbe­rech­tigte For­de­run­gen wehrt der Ver­si­che­rer ab, not­falls vor Gericht und auf eigene Kos­ten. Die­ser pas­sive Rechts­schutzÜber­nimmt Kos­ten für recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen, etwa in den Berei­chen Arbeit, Ver­kehr oder Woh­nen. Sinn­voll dort, wo real Streit­kos­ten dro­hen. ist im Bei­trag ent­hal­ten - dafür brau­chen Sie keine Rechts­schutz­ver­si­che­rung.
  • Zah­len: Was berech­tigt ist, wird bis zur Deckungs­summeHöchst­be­trag, bis zu dem eine Ver­si­che­rung im Scha­den­fall leis­tet. Bei der Haft­pflicht sollte sie aus­rei­chend hoch gewählt wer­den. ersetzt.

Ver­si­chert sind Per­so­nen­schä­den (Heil­be­hand­lung, Ver­dienst­aus­fall, Schmer­zens­geld, im Ernst­fall lebens­lange Rente), Sach­schä­den und die Ver­mö­gens­schä­den, die dar­aus fol­gen.

Warum die Deckungs­summe so hoch sein muss

Ein umge­sto­ße­nes Glas auf dem Lap­top kos­tet vier­stel­lig. Ein Fahr­rad­un­fall, nach dem ein Berufs­tä­ti­ger nicht mehr arbei­ten kann, kos­tet sie­ben­stel­lig - Erwerbs­scha­den, Pflege und Umbau­ten lau­fen jahr­zehn­te­lang wei­ter. Des­halb ist die übli­che Emp­feh­lung eine pau­schale Deckungs­summe von min­des­tens 10 Mil­lio­nen Euro für Per­so­nen-, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den. Der Auf­preis von 5 auf 10 Mil­lio­nen liegt meist im ein­stel­li­gen Euro-Bereich pro Jahr. An die­ser Stelle zu spa­ren ist die schlech­teste Entscheidung im gan­zen Ver­trag.

Wer mit­ver­si­chert ist

Der Fami­li­en­ta­rif deckt Part­ner im gemein­sa­men Haus­halt und Kin­der, solange sie sich in der ers­ten Aus­bil­dung oder im Erst­stu­dium befin­den und unver­hei­ra­tet sind. Für Berufs­ein­stei­ger endet die­ser Schutz mit dem ers­ten unbe­fris­te­ten Arbeits­ver­trag - meist unbe­merkt. Wer aus­bil­dungs­be­dingt umzieht, sollte die­sen Punkt aktiv prü­fen, sonst steht die erste eigene Woh­nung ohne Haft­pflicht da.

Was die Police nicht abdeckt

  • Vor­sätz­lich her­bei­ge­führte Schä­den, immer und aus­nahms­los. Grobe Fahr­läs­sig­keitBeson­ders sorg­lo­ses Ver­hal­ten, etwa eine bren­nende Kerze unbe­auf­sich­tigt las­sen. Ob und wie weit der Ver­si­che­rer dann zahlt, hängt vom Tarif ab; gute Ver­träge ver­zich­ten auf eine Kür­zung. dage­gen ist in der Pri­vat­haft­pflichtDeckt Schä­den, die Sie ver­se­hent­lich Drit­ten zufü­gen, bis in exis­tenz­be­dro­hende Höhen. Gilt als wich­tigste und zugleich güns­tigste Absi­che­rung für nahezu jeden Haus­halt. in der Regel mit­ver­si­chert.
  • Eigene Schä­den und Schä­den zwi­schen mit­ver­si­cher­ten Per­so­nen.
  • Schä­den mit dem Auto: dafür ist die Kfz-Haft­pflicht zustän­dig.
  • Beruf­li­che und gewerb­li­che Tätig­keit: das ist Sache der Betriebs- oder Berufs­haft­pflicht.
  • Hunde und Pferde: sie brau­chen eine eigene Tier­hal­ter­haft­pflicht. Klein­tiere sind meist ein­ge­schlos­sen.

Die Bau­steine, auf die es wirk­lich ankommt

Zwi­schen einem Bil­lig­ta­rif und einem guten Ver­trag lie­gen sel­ten mehr als 30 Euro im Jahr, aber meh­rere zehn­tau­send Euro im Scha­den­fall. Diese Punkte gehö­ren in den Ver­trag:

  • Delikt­un­fä­hige Kin­der: Kin­der unter sie­ben Jah­ren haf­ten nicht, im Stra­ßen­ver­kehr unter zehn. Ohne die­sen Bau­stein bleibt der Geschä­digte auf dem Scha­den sit­zen, was in der Nach­bar­schaft für erheb­li­chen Ärger sorgt.
  • Gefäl­lig­keits­schä­den: Wer beim Umzug hilft, haf­tet nach der Recht­spre­chung meist gar nicht - der Scha­den bleibt dann beim Freund. Der Bau­stein zahlt trotz­dem.
  • For­de­rungs­aus­fall: greift, wenn Ihnen jemand scha­det, der selbst nicht ver­si­chert und nicht zah­lungs­fä­hig ist.
  • Schlüs­sel­ver­lust: der Aus­tausch einer Schließ­an­lage ist regel­mä­ßig fünf­stel­lig.
  • Miet­sach­schä­den: Schä­den an der Miet­woh­nung selbst sind ohne die­sen Ein­schluss nicht gedeckt.

Das rät Ihnen Yas­min

Die Pri­vat­haft­pflicht ist die erste Police, die Sie brau­chen, noch vor allem ande­ren - die Rei­hen­folge dahin­ter zeigt der Bei­trag Wel­che Ver­si­che­run­gen braucht man wirk­lich?. Ach­ten Sie auf 10 Mil­lio­nen Deckungs­summe und die fünf Bau­steine oben, nicht auf den letz­ten Euro Bei­trag. Was steu­er­lich davon übrig bleibt, klärt der Bei­trag Haft­pflicht­ver­si­che­rung steu­er­lich absetz­bar. Wir prü­fen Ihren Ver­trag anbie­ter­über­grei­fend, am Stand­ort Froh­burg oder per Video: Bera­tung star­ten.

Häu­fige Fra­gen

Nein, die pri­vate Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist in Deutsch­land keine gesetz­li­che Pflicht. Frei­wil­lig ist aller­dings nur der Ver­trag, nicht die Haf­tung: Wer einem ande­ren schuld­haft einen Scha­den zufügt, muss dafür ein­ste­hen, mit dem vor­han­de­nen Ver­mö­gen und mit dem künf­ti­gen Ein­kom­men. Ohne Ver­trag tra­gen Sie die­ses Risiko voll­stän­dig selbst. In der Pra­xis fra­gen Ver­mie­ter den Nach­weis den­noch häu­fig ab.

Ja, gän­gige Ver­träge schlie­ßen Aus­lands­auf­ent­halte ein, meist zeit­lich befris­tet für vor­über­ge­hende Rei­sen. Ent­schei­dend ist der Wort­laut Ihrer Bedin­gun­gen: Gel­tungs­be­reich und zuläs­sige Dauer eines Aus­lands­auf­ent­halts sind dort gere­gelt. Wer län­gere Zeit im Aus­land lebt oder arbei­tet, sollte die­sen Punkt vor der Abreise mit dem Ver­si­che­rer klä­ren, sonst endet der Schutz unbe­merkt.

Mel­den Sie den Scha­den zuerst Ihrem Ver­si­che­rer und zah­len Sie nichts aus eige­ner Tasche. Ein Schuld­an­er­kennt­nis oder eine schnelle Bar­zah­lung nimmt dem Ver­si­che­rer die Mög­lich­keit, die For­de­rung zu prü­fen und unbe­rech­tigte Ansprü­che abzu­weh­ren. Notie­ren Sie Her­gang, Betei­ligte und Scha­den­bild, am bes­ten mit Fotos, und geben Sie diese Anga­ben voll­stän­dig wei­ter.

Ja, ein Wech­sel ist mög­lich, in der Regel zum Ablauf der Ver­trags­lauf­zeit unter Ein­hal­tung der ver­ein­bar­ten Kün­di­gungs­frist. Zusätz­lich ent­steht ein Son­der­kün­di­gungs­rechtRecht, jedes Immo­bi­li­en­dar­le­hen zehn Jahre nach Voll­aus­zah­lung mit sechs Mona­ten Frist zu kün­di­gen, auch inner­halb einer lan­gen Zins­bin­dung., etwa nach einer Bei­trags­er­hö­hung oder nach einem regu­lier­ten Scha­den­fall. Wich­tig ist die Rei­hen­folge: erst den neuen Ver­trag ver­bind­lich abschlie­ßen, dann den alten kün­di­gen, damit keine Lücke im Schutz ent­steht.

YL Yasmin Lärm
Yas­min Lärm

Team Finanz­haus Froh­burg.

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