Annui­tä­ten­dar­le­hen ein­fach erklärt

5 Min. Lese­zeit
Handschlag über Bauplänen im Büro
Kon­stante Rate, der Til­gungs­an­teil steigt mit der Zeit.

Das Annui­tä­ten­dar­le­hen ist die Stan­dard­form der Bau­fi­nan­zie­rungFinan­zie­rung des Kaufs oder Baus einer Immo­bi­lie, grund­pfand­recht­lich abge­si­chert und meist über Jahr­zehnte lau­fend. in Deutsch­land: eine über die Zins­bin­dungZeit­raum, für den der Soll­zins eines Dar­le­hens fest ver­ein­bart ist. Lange Bin­dun­gen kos­ten etwas Auf­schlag, schaf­fen aber Pla­nungs­si­cher­heit. gleich­blei­bende Monats­rate, die sich intern ver­schiebt. Wer das Prin­zip ver­steht, steu­ert seine Finan­zie­rung bewusst statt sie nur abzu­be­zah­len. Die Grund­la­gen im Zusam­men­hang: Bau­fi­nan­zie­rung.

Die gleich­blei­bende Rate

Die Annui­tät ist Ihre feste Rate aus zwei Tei­len: Zins und Til­gungDer Anteil der Rate, mit dem die Schuld zurück­ge­zahlt wird. Eine höhere anfäng­li­che Til­gung ver­kürzt die Lauf­zeit deut­lich.. Solange die Zins­bin­dung läuft, bleibt die Summe kon­stant, das macht die Finan­zie­rung plan­bar. Ver­än­dern kann sich die Rate erst zum Ende der Zins­bin­dung, wenn eine neue Kon­di­tion ver­han­delt wird, oder wenn Sie den Til­gungs­satz ver­trag­lich anpas­sen.

Warum sich Zins und Til­gung ver­schie­ben

Der Trick steckt im Inne­ren der Rate: Anfangs ist die Rest­schuld hoch, also geht ein gro­ßer Teil der Rate für Zin­sen drauf und nur ein klei­ner in die Til­gung. Mit jeder Zah­lung sinkt die Rest­schuld, dadurch fällt der Zins­an­teil und der Til­gungs­an­teil wächst, bei glei­cher Rate. Die Til­gung beschleu­nigt sich also mit der Zeit von selbst.

Der Til­gungs­satz ist der wich­tigste Hebel

Bei Abschluss legen Sie die anfäng­li­che Til­gung fest, oft zwi­schen einem und drei Pro­zent oder höher. Sie entscheidet über die Lauf­zeit: Je höher die Til­gung, desto schnel­ler sind Sie schul­den­frei und desto weni­ger Zin­sen zah­len Sie ins­ge­samt, dafür ist die Monats­rate höher. In Nied­rig­zins­pha­sen ist eine höhere Anfang­s­til­gung sinn­voll, damit die Finan­zie­rung nicht ewig läuft. Der rich­tige Satz ist eine Frage der trag­ba­ren Rate.

Son­der­til­gung und Fle­xi­bi­li­tät

Viele Dar­le­hen erlau­ben jähr­li­che Son­der­til­gun­gen, oft bis zu fünf Pro­zent der Dar­le­hens­summe, ohne Zusatz­kos­ten. Das ver­kürzt die Lauf­zeit spür­bar und spart Zin­sen. Wer unre­gel­mä­ßige Ein­künfte hat, sollte auf die­ses Recht ach­ten und es aktiv nut­zen. Auch ein Til­gungs­satz­wech­sel wäh­rend der Lauf­zeit kann ver­ein­bart wer­den.

Das rät Ihnen Heiko

Feste Rate, wan­dern­der Til­gungs­an­teil, und der Til­gungs­satz als zen­tra­ler Hebel: Wer das ver­steht, gestal­tet seine Finan­zie­rung aktiv. Wir rech­nen ver­schie­dene Til­gungs­sze­na­rien für Ihr Vor­ha­ben durch, per­sön­lich an unse­ren Stand­or­ten Leip­zig und Bit­ter­feld-Wol­fen oder per Video: Finan­zie­rung bespre­chen.

Häu­fige Fra­gen

Der Soll­zinsDer reine Zins­satz eines Dar­le­hens ohne Neben­kos­ten. Für den Ver­gleich ist der Effek­tiv­zins ent­schei­dend. ist der reine Zins auf die Dar­le­hens­summe. Der Effek­tiv­zinsZins­satz, der Soll­zins und Neben­kos­ten zusam­men­fasst und Ange­bote ver­gleich­bar macht. Aus­sa­ge­kräf­ti­ger als die bewor­bene Monats­rate. rech­net zusätz­lich preis­be­stim­mende Neben­kos­ten und den Zah­lungs­rhyth­mus mit ein und ist damit die eigent­li­che Ver­gleichs­größe zwi­schen Ange­bo­ten. Für den Ver­gleich zweier Finan­zie­run­gen soll­ten Sie des­halb immer den Effek­tiv­zins her­an­zie­hen, bei glei­cher Zins­bin­dung und glei­cher anfäng­li­cher Til­gung.

Beim Annui­tä­ten­dar­le­henDar­le­hen mit über die Zins­bin­dung gleich­blei­ben­der Rate. Der Zins­an­teil sinkt, der Til­gungs­an­teil steigt im Zeit­ver­lauf. zah­len Sie von Beginn an Zins und Til­gung in einer Rate, die Rest­schuld sinkt lau­fend. Beim end­fäl­li­gen Dar­le­hen zah­len Sie wäh­rend der Lauf­zeit nur Zin­sen und til­gen die gesamte Summe am Ende, meist aus einem par­al­lel ange­spar­ten Gut­ha­ben. Die Zins­last ist dadurch höher, weil die Rest­schuld unver­än­dert bleibt.

Wäh­rend der Zins­bin­dung nur ein­ge­schränkt. Die Bank darf für die ent­gan­ge­nen Zin­sen eine Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gungEnt­schä­di­gung, die eine Bank bei vor­zei­ti­ger Ablö­sung eines Dar­le­hens ver­lan­gen kann. Nach zehn Jah­ren ent­fällt sie dank Son­der­kün­di­gungs­recht. ver­lan­gen, deren Höhe von Rest­schuld, Rest­lauf­zeit und Zins­ni­veau abhängt. Nach einer gesetz­lich fest­ge­leg­ten Frist ab Voll­aus­zah­lung besteht ein ordent­li­ches Kün­di­gungs­recht. Wer eine Ablö­sung abse­hen kann, sollte die Zins­bin­dung von vorn­her­ein pas­send wäh­len.

Spre­chen Sie früh­zei­tig mit der Bank, bevor eine Rate aus­fällt. Häu­fig lässt sich die Til­gung vor­über­ge­hend sen­ken oder eine Stun­dung ver­ein­ba­ren, was die Belas­tung sofort ver­rin­gert und die Lauf­zeit ver­län­gert. Wer erst nach aus­ge­blie­be­nen Zah­lun­gen reagiert, hat deut­lich weni­ger Spiel­raum, weil die Bank dann bereits auf Kün­di­gungs­rechte zurück­grei­fen kann.

HeR Heiko Reich
Heiko Reich

Heiko macht als Finan­zie­rungs­spe­zia­list die Mecha­nik der Bau­fi­nan­zie­rung ver­ständ­lich. Die­sen Bei­trag hat er geschrie­ben, damit Sie Ihre Finan­zie­rung über den Til­gungs­satz aktiv steu­ern.

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