bAV: der Einstieg für Arbeitgeber
Betriebliche AltersvorsorgeVorsorge über den Arbeitgeber per Entgeltumwandlung. Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch; spart der Arbeitgeber Sozialabgaben, muss er einen Zuschuss leisten. (bAV) hat ein Imageproblem: als kompliziert verschriene Pflichtübung. Tatsächlich ist der Kern einfach, und für Arbeitgeber wie Mitarbeitende attraktiver, als die meisten Produktfolder vermuten lassen. Hier der Einstieg ohne Fachchinesisch. Die Umsetzungs-Seite für Entscheider: Betriebliche Lösungen.
Was Arbeitgeber wissen müssen
Zwei Regeln setzen den Rahmen: Erstens hat jeder rentenversicherungspflichtige Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch, Gehaltsteile per EntgeltumwandlungUmwandlung von Teilen des Bruttogehalts in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, vor Steuern und Sozialabgaben. in eine bAV einzuzahlen (§ 1a BetrAVG). Zweitens muss der Arbeitgeber diese Umwandlung mit 15 Prozent bezuschussen, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart. Wer nur auf Einzelanfragen reagiert, verwaltet Wildwuchs; wer selbst gestaltet, wählt Anbieter, Konditionen und Prozesse. Meist zu besseren Gruppenkonditionen.
Warum sich das für Mitarbeitende rechnet
Der umgewandelte Betrag fließt vor Steuern und Sozialabgaben in den Vertrag: Aus einem Bruttobeitrag wird deutlich weniger Netto-Verzicht, dazu kommen die 15 Prozent vom Arbeitgeber. Der Förderrahmen (Stand 2026): Beiträge sind bis zu 8 Prozent der BeitragsbemessungsgrenzeEinkommensgrenze, bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung berechnet werden. Sie bestimmt auch den steuerfreien Förderrahmen der bAV. steuerfrei und bis zu 4 Prozent sozialversicherungsfrei. Das entspricht 8.112 bzw. 4.056 Euro im Jahr. Fair kommuniziert gehört auch die Kehrseite dazu: Auf die spätere Betriebsrente fallen Steuern und. Bei gesetzlich Versicherten oberhalb eines Freibetrags. Krankenkassenbeiträge an, und die umgewandelten Beiträge mindern minimal die gesetzliche Rente. Unterm Strich bleibt die Rechnung mit Zuschuss in den meisten Fällen klar positiv.
Warum sich das für Arbeitgeber rechnet
Eine gut gemachte bAV ist ein Benefit mit klarem Preis und messbarer Wirkung: Sie hält Fachkräfte, wertet Stellenangebote auf und kostet dank Sozialversicherungsersparnis oft weniger, als der 15-Prozent-Zuschuss vermuten lässt. Voraussetzung: Die Belegschaft versteht das Angebot. Ein Vertrag, den niemand erklärt bekommt, bindet niemanden.
Für Arbeitgeber in Mitteldeutschland ist das kein Nebenthema. Wer im Umland von Leipzig, im Industrie- und Chemieraum Bitterfeld-Wolfen oder in Dessau-Roßlau um Fachkräfte konkurriert, auch mit den nahen Ballungsräumen, braucht Argumente über das Gehalt hinaus. Eine sauber aufgesetzte bAV ist eines der wirksamsten und zugleich kalkulierbarsten. Wir richten sie regionalen Betrieben persönlich ein, von unserem Standort Bitterfeld-Wolfen aus.
Die Einführung in vier Schritten
Die Schritte 2 bis 4 übernehmen wir vollständig; Schritt 1 dauert selten länger als ein Gespräch.
Bestandsaufnahme
Vorhandene Verträge, Zusagen und (falls vorhanden) Versorgungsordnung sichten.
Gestaltung
Durchführungsweg und Anbieter wählen, Zuschusslogik und Konditionen festlegen, rechtssicher dokumentieren.
Kommunikation
Kurze Info-Formate mit konkreten Netto-Beispielen statt Produktfolder; freiwillige Einzelgespräche für Mitarbeitende.
Verwaltung
Ein- und Austritte, Elternzeiten, Anpassungen, laufend und sauber, sonst kippt die Akzeptanz.
Das rät Ihnen Eduard
bAV ist Pflicht im Kleinen und Chance im Großen: Der Anspruch der Mitarbeitenden besteht ohnehin. Die Gestaltung entscheidet, ob daraus Verwaltungsaufwand oder ein wirksamer Benefit wird. Für den konkreten Fahrplan: Gespräch für Entscheider.
Angaben zum Förderrahmen: Stand 2026 (BBG 101.400 €), ohne Gewähr. Grenzen ändern sich jährlich.
Häufige Fragen
Das Gesetz kennt mehrere Wege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Sie unterscheiden sich in Haftung, Bilanzwirkung und Verwaltungsaufwand für den Betrieb. Kleinere und mittlere Unternehmen wählen häufig einen versicherungsförmigen Weg, weil er extern abgewickelt wird. Welcher Weg passt, hängt von Unternehmensgröße, Zusageart und vorhandenen Verträgen ab.
Der aufgebaute Anspruch bleibt erhalten, sobald er unverfallbar geworden ist. Beim Wechsel können Sie den Vertrag privat weiterführen, ihn beitragsfrei stellen oder das Guthaben auf den neuen Arbeitgeber übertragen, sofern beide Seiten zustimmen oder der Durchführungsweg das zulässt. Klären Sie das zeitnah, weil für die Übertragung Fristen gelten.
In beitragsfreien Zeiten ruht die Entgeltumwandlung, weil kein Gehalt umgewandelt wird. Sie können den Vertrag beitragsfrei stellen, das bereits aufgebaute Guthaben bleibt erhalten. Alternativ lassen sich die Beiträge privat weiterzahlen, dann allerdings ohne die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile der Umwandlung. Sprechen Sie die Regelung vor Beginn der Auszeit mit dem Arbeitgeber ab.
Weitgehend ja, der Umfang hängt aber vom Durchführungsweg ab. Direktzusagen, Unterstützungskassen und Pensionsfonds sind über den gesetzlichen Insolvenzsicherungsträger abgesichert, für den der Arbeitgeber Beiträge zahlt. Bei versicherungsförmigen Wegen liegt das Guthaben ohnehin außerhalb des Betriebsvermögens, dort schützt zusätzlich das unwiderrufliche Bezugsrecht der Beschäftigten.
30 Minuten reichen für den Anfang. Vor Ort, telefonisch oder per Video. Sie wählen.