Zins­bin­dung endet, was jetzt?

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Geschäftsleute in einer Besprechung im Büro
Anschluss­zins früh ver­glei­chen, in Ruhe ver­han­deln.

Wenn die Zins­bin­dungZeit­raum, für den der Soll­zins eines Dar­le­hens fest ver­ein­bart ist. Lange Bin­dun­gen kos­ten etwas Auf­schlag, schaf­fen aber Pla­nungs­si­cher­heit. Ihrer Bau­fi­nan­zie­rungFinan­zie­rung des Kaufs oder Baus einer Immo­bi­lie, grund­pfand­recht­lich abge­si­chert und meist über Jahr­zehnte lau­fend. endet, ist die Rest­schuld sel­ten getilgt, und die Kon­di­tio­nen für die Wei­ter­fi­nan­zie­rung sind neu ver­han­del­bar. Die­ser Moment entscheidet über tau­sende Euro. Die gute Nach­richt: Sie haben drei Optio­nen und mehr Zeit, als die meis­ten den­ken. Wenn Sie früh anfan­gen. Die aus­führ­li­che Fas­sung mit Ver­gleichs­rech­ner: Anschluss­fi­nan­zie­rung.

Das Thema trifft gerade viele in Mit­tel­deutsch­land: Wer in den Nied­rig­zins­jah­ren um 2015/2016 in Leip­zig oder im Umland gekauft hat, läuft jetzt mit einer typi­schen Zehn-Jah­res-Bin­dung in die Anschluss­fi­nan­zie­rungNeue Finan­zie­rung für die Rest­schuld nach Ablauf der Zins­bin­dung, per Pro­lon­ga­tion, Umschul­dung oder For­ward-Dar­le­hen., und das auf einem deut­lich höhe­ren Zins­ni­veau. Gerade in der Wachs­tums­re­gion Leip­zig, wo die Immo­bi­li­en­preise über die Bin­dungs­dauer meist gestie­gen sind, ver­bes­sert der höhere Objekt­wert oft den Belei­hungs­aus­laufVer­hält­nis von Dar­le­hen zu Objekt­wert. Je nied­ri­ger, desto güns­ti­ger meist der Zins. und damit die Kon­di­tion. Das lässt sich nut­zen. Per­sön­lich an unse­rem Stand­ort Leip­zig oder in Bit­ter­feld-Wol­fen.

Option 1: Pro­lon­ga­tion, ver­län­gern bei der Haus­bank

Ihre Bank schickt vor Ablauf ein Ver­län­ge­rungs­an­ge­bot. Bequem: keine neue Boni­täts­prü­fung, kein Bank­wech­sel. Aber: Die­ses erste Ange­bot ist sel­ten das beste am Markt. Die Bank kal­ku­liert mit Ihrer Träg­heit. Pro­lon­ga­tionVer­län­ge­rung des bestehen­den Dar­le­hens bei der aktu­el­len Bank. Bequem, aber das erste Ange­bot ist sel­ten das beste am Markt. ist rich­tig, wenn das Ange­bot einem ech­ten Ver­gleich stand­hält. Vor­her unter­schrei­ben lohnt nie.

Option 2: Umschul­dung, wech­seln zum güns­ti­ge­ren Anbie­ter

Die Rest­schuld wan­dert zu einer neuen Bank. Der Auf­wand ist klei­ner als beim Erst­ab­schluss: Die Grund­schuldIm Grund­buch ein­ge­tra­ge­nes Recht, mit dem ein Immo­bi­li­en­dar­le­hen abge­si­chert wird. Sie kann bei einer Umschul­dung abge­tre­ten statt neu bestellt wer­den. wird abge­tre­ten statt neu bestellt; die Kos­ten dafür sind über­schau­bar und lie­gen bei nen­nens­wer­ter Zins­dif­fe­renz meist deut­lich unter der Erspar­nis. Faust­re­gel: Je höher die Rest­schuld, desto klei­ner die Zins­dif­fe­renz, ab der sich der Wech­sel rech­net.

Option 3: For­ward-Dar­le­hen, den Zins vorab sichern

Bis zu 60 Monate vor Ablauf der Zins­bin­dung kön­nen Sie sich heu­tige Kon­di­tio­nen für die spä­tere Anschluss­fi­nan­zie­rung fest­schrei­ben las­sen, gegen einen Auf­schlag, der mit der Vor­lauf­zeit wächst. Das ist eine Wette auf stei­gende Zin­sen bzw. der Preis für Pla­nungs­si­cher­heit: Fal­len die Zin­sen, sind Sie trotz­dem gebun­den.

Der Zeit­plan

  • 5 Jahre vor­her: For­ward-Dar­le­henDar­le­hen, des­sen Zins Sie bis zu 60 Monate im Vor­aus für eine spä­tere Anschluss­fi­nan­zie­rung sichern, gegen einen mit der Vor­lauf­zeit stei­gen­den Auf­schlag. wer­den mög­lich. Beob­ach­ten lohnt.
  • 12 Monate vor­her: Spä­tes­tens jetzt aktiv Ange­bote ver­glei­chen.
  • Kurz vor Ablauf: Das Pro­lon­ga­ti­ons­an­ge­bot der Haus­bank kommt, mit Ver­gleichs­wer­ten ver­han­deln statt ein­fach unter­schrei­ben.

Zusätz­lich gilt für alle Dar­le­hen: Nach zehn Jah­ren ab voll­stän­di­ger Aus­zah­lung kön­nen Sie mit sechs Mona­ten Frist kün­di­gen (§ 489 BGBRecht, jedes Immo­bi­li­en­dar­le­hen zehn Jahre nach Voll­aus­zah­lung mit sechs Mona­ten Frist zu kün­di­gen, auch inner­halb einer lan­gen Zins­bin­dung.), ohne Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gungEnt­schä­di­gung, die eine Bank bei vor­zei­ti­ger Ablö­sung eines Dar­le­hens ver­lan­gen kann. Nach zehn Jah­ren ent­fällt sie dank Son­der­kün­di­gungs­recht., auch mit­ten in einer 15- oder 20-jäh­ri­gen Zins­bin­dung. Die­ses Son­der­kün­di­gungs­recht wird oft ver­schenkt.

Das rät Ihnen Heiko

Nicht auf den Brief der Bank war­ten: Wer zwölf Monate Vor­lauf hat, ver­han­delt aus einer Posi­tion der Stärke. Wir ver­glei­chen alle drei Wege für Ihre kon­krete Rest­schuld. Kos­ten­los und unver­bind­lich: Finan­zie­rung bespre­chen.

Häu­fige Fra­gen

Dann wird die Rest­schuld zum Stich­tag fäl­lig oder das Dar­le­hen läuft, je nach Ver­trag, zu den Kon­di­tio­nen wei­ter, die Ihnen die Bank vor­gibt. Bei­des ist ungüns­tig, weil Sie ohne Ver­gleichs­an­ge­bot nicht ver­han­deln kön­nen. Sehen Sie des­halb in Ihrem Dar­le­hens­ver­trag nach, was für die­sen Fall ver­ein­bart ist, und holen Sie recht­zei­tig Alter­na­tiv­an­ge­bote ein.

In der Regel weni­ger als beim ers­ten Dar­le­hen. Gefragt sind der bestehende Dar­le­hens­ver­trag mit der aktu­el­len Rest­schuld, Ein­kom­mens­nach­weise, eine Selbst­aus­kunft sowie Unter­la­gen zur Immo­bi­lie wie Grund­buch­aus­zug und Wohn­flä­chen­be­rech­nung. Wer beim bis­he­ri­gen Insti­tut ver­län­gert, muss meist gar nichts ein­rei­chen. Sam­meln Sie die Papiere früh, dann ver­zö­gert sich der Ver­gleich nicht.

Ja, die Anschluss­fi­nan­zie­rung ist der übli­che Moment, um Rate und Til­gungs­satz neu fest­zu­le­gen. Sie kön­nen die Til­gungDer Anteil der Rate, mit dem die Schuld zurück­ge­zahlt wird. Eine höhere anfäng­li­che Til­gung ver­kürzt die Lauf­zeit deut­lich. erhö­hen, um schnel­ler schul­den­frei zu sein, oder Son­der­til­gungs­rechte ver­ein­ba­ren. Sinn­voll ist eine Rate, die Sie auch bei gerin­ge­rem Ein­kom­men tra­gen kön­nen. Auch die Länge der neuen Zins­bin­dung lässt sich an Ihre Pla­nung anpas­sen.

Meist ja, aller­dings mit Ein­schrän­kun­gen. Bei der Ver­län­ge­rung im eige­nen Haus prüft die Bank die Boni­tätEin­schät­zung Ihrer Kre­dit­wür­dig­keit. Sie beein­flusst, ob und zu wel­chem Zins ein Kre­dit gewährt wird. in der Regel nicht erneut, die­ser Weg bleibt also offen. Ein Wech­sel zu einem ande­ren Anbie­ter setzt dage­gen eine neue Prü­fung vor­aus. Spre­chen Sie den Punkt früh an, dann bleibt Zeit, die Rate an die ver­än­derte Lage anzu­pas­sen.

HeR Heiko Reich
Heiko Reich

Heiko rech­net als IHK-zer­ti­fi­zier­ter Finan­zie­rungs­spe­zia­list Anschluss­fi­nan­zie­run­gen ehr­lich durch. Die­sen Bei­trag hat er geschrie­ben, weil der rich­tige Zeit­punkt über Tau­sende Euro entscheidet und viele ihn ver­pas­sen.

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