Krankenversicherung für Selbstständige
Für Selbstständige ist die Krankenversicherung eine der ersten und folgenreichsten Entscheidungen: Anders als Angestellte wählen Sie frei zwischen der freiwilligen gesetzlichen (GKVKrankenversicherung mit einkommensabhängigem Beitrag und beitragsfreier Familienversicherung. Standardweg für die meisten Arbeitnehmer.) und der privaten Krankenversicherung (PKVVollversicherung als Alternative zur gesetzlichen Kasse. Der Beitrag richtet sich nach Alter, Gesundheit und Tarif; die Entscheidung ist später nur schwer rückgängig zu machen.). Beide folgen einer völlig anderen Logik. Dieser Beitrag hilft bei der Einordnung. Wo die KV im Gründungsplan steht, zeigt der Beitrag Selbstständig, was zuerst wichtig ist sowie die Seite Gewerbe und Selbstständige.
Freiwillig gesetzlich: einkommensabhängig, mit Mindestbeitrag
In der freiwilligen GKV richtet sich der Beitrag nach Ihrem Einkommen, allerdings mit einem Mindestbeitrag, den auch Geringverdiener zahlen. Ein großer Vorteil: Kinder und nicht verdienende Ehepartner sind beitragsfrei mitversichert. Für Familien mit einem Verdiener ist das oft der ausschlaggebende Punkt. Der Beitrag steigt mit dem Gewinn, bleibt aber nach oben gedeckelt.
Privat: nach Alter und Gesundheit, jede Person einzeln
Die private Krankenversicherung kalkuliert nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand, unabhängig vom Einkommen. Für junge, gesunde Selbstständige ohne Familienplanung ist der Beitrag oft niedriger und die Leistung besser. Aber jeder Kopf zahlt einzeln, es gibt keine kostenfreie Familienversicherung, und im Alter kann der Beitrag zur Belastung werden. Der Weg zurück in die GKV ist später stark eingeschränkt.
Der oft übersehene Baustein: Krankentagegeld
Selbstständige bekommen kein Gehalt fortgezahlt, wenn sie krank sind, die Einnahmen stoppen, die Kosten laufen weiter. Deshalb gehört ein KrankentagegeldErsetzt laufendes Einkommen bei längerer Krankheit. Besonders für Selbstständige wichtig, die keine Lohnfortzahlung erhalten. dazu, das nach einer wählbaren KarenzzeitWartezeit, nach der eine Leistung frühestens gezahlt wird, etwa beim Krankentagegeld. Eine längere Karenzzeit senkt den Beitrag. den Verdienstausfall ausgleicht. In der PKV wird es separat vereinbart, in der freiwilligen GKV gibt es je nach Wahltarif einen späteren oder reduzierten Anspruch. Die Karenzzeit richten Sie an Ihren Rücklagen aus.
Die Entscheidung trägt über Jahrzehnte
Weil der Wechsel zurück in die GKV kaum möglich ist, darf die Wahl nie am Einstiegsbeitrag hängen. Entscheidend sind Familienplanung, Einkommensperspektive und Gesundheitszustand, gerechnet über Jahrzehnte, nicht über das erste Jahr. Gerade beim Start in die Selbstständigkeit lohnt es sich, diese Weiche in Ruhe und mit Blick auf die Gesamtsituation zu stellen.
Das rät Ihnen Eduard
GKV heißt Solidarprinzip und Familienvorteil, PKV heißt individuelle Kalkulation mit besseren Leistungen für die Passenden, aber ohne einfachen Rückweg. Wir rechnen beide Wege für Ihre Situation über die Jahre durch, persönlich an unseren Standorten Leipzig und Bitterfeld-Wolfen oder per Video: Beratung starten.
Allgemeine Informationen, keine individuelle Empfehlung. Beitrags- und Wahltarifregeln ändern sich; Stand 2026, ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Ja. In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, sie gilt auch für Selbstständige und Gründer. Ohne Versicherung zu bleiben ist keine Option, denn wer sich nicht anmeldet, muss Beiträge später nachzahlen. Die Wahl besteht deshalb nicht zwischen versichert und unversichert, sondern zwischen der freiwilligen gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.
Das hängt davon ab, ob die Krankenkasse Ihre Selbstständigkeit als hauptberuflich einstuft. Maßgeblich sind vor allem der zeitliche Aufwand und die Höhe der Einkünfte im Verhältnis zu Ihren übrigen Tätigkeiten. Wird die Selbstständigkeit als hauptberuflich gewertet, endet die beitragsfreie Familienversicherung und Sie müssen sich eigenständig versichern.
Dann können Sie eine Neuberechnung beantragen. Die Krankenkasse setzt den Beitrag freiwillig Versicherter zunächst vorläufig fest und korrigiert ihn, sobald der Steuerbescheid vorliegt. Sinkt Ihr Gewinn dauerhaft, weisen Sie das nach, damit der Beitrag angepasst wird. Unter den Mindestbeitrag fällt er allerdings nicht.
Ja, bei Ihrem bisherigen Versicherer ist ein Tarifwechsel möglich, und die angesparten AlterungsrückstellungenIn der privaten Krankenversicherung angesparte Reserve, die den Beitragsanstieg im Alter dämpfen soll. bleiben dabei erhalten. Das ist oft der wirksamere Hebel gegen einen zu hohen Beitrag als ein Anbieterwechsel. Wechseln Sie das Unternehmen, gehen die Rückstellungen weitgehend verloren und Ihr Gesundheitszustand wird erneut geprüft.
30 Minuten reichen für den Anfang. Vor Ort, telefonisch oder per Video. Sie wählen.