Kran­ken­ver­si­che­rung für Selbst­stän­dige

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Arzt im Kittel am Schreibtisch
GKV oder PKV, eine Wei­che für Jahr­zehnte.

Für Selbst­stän­dige ist die Kran­ken­ver­si­che­rung eine der ers­ten und fol­gen­reichs­ten Entscheidungen: Anders als Ange­stellte wäh­len Sie frei zwi­schen der frei­wil­li­gen gesetz­li­chen (GKVKran­ken­ver­si­che­rung mit ein­kom­mens­ab­hän­gi­gem Bei­trag und bei­trags­freier Fami­li­en­ver­si­che­rung. Stan­dard­weg für die meis­ten Arbeit­neh­mer.) und der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung (PKVVoll­ver­si­che­rung als Alter­na­tive zur gesetz­li­chen Kasse. Der Bei­trag rich­tet sich nach Alter, Gesund­heit und Tarif; die Entscheidung ist spä­ter nur schwer rück­gän­gig zu machen.). Beide fol­gen einer völ­lig ande­ren Logik. Die­ser Bei­trag hilft bei der Ein­ord­nung. Wo die KV im Grün­dungs­plan steht, zeigt der Bei­trag Selbst­stän­dig, was zuerst wich­tig ist sowie die Seite Gewerbe und Selbst­stän­dige.

Frei­wil­lig gesetz­lich: ein­kom­mens­ab­hän­gig, mit Min­dest­bei­trag

In der frei­wil­li­gen GKV rich­tet sich der Bei­trag nach Ihrem Ein­kom­men, aller­dings mit einem Min­dest­bei­trag, den auch Gering­ver­die­ner zah­len. Ein gro­ßer Vor­teil: Kin­der und nicht ver­die­nende Ehe­part­ner sind bei­trags­frei mit­ver­si­chert. Für Fami­lien mit einem Ver­die­ner ist das oft der aus­schlag­ge­bende Punkt. Der Bei­trag steigt mit dem Gewinn, bleibt aber nach oben gede­ckelt.

Pri­vat: nach Alter und Gesund­heit, jede Per­son ein­zeln

Die pri­vate Kran­ken­ver­si­che­rung kal­ku­liert nach Ein­tritts­al­ter und Gesund­heits­zu­stand, unab­hän­gig vom Ein­kom­men. Für junge, gesunde Selbst­stän­dige ohne Fami­li­en­pla­nung ist der Bei­trag oft nied­ri­ger und die Leis­tung bes­ser. Aber jeder Kopf zahlt ein­zeln, es gibt keine kos­ten­freie Fami­li­en­ver­si­che­rung, und im Alter kann der Bei­trag zur Belas­tung wer­den. Der Weg zurück in die GKV ist spä­ter stark ein­ge­schränkt.

Der oft über­se­hene Bau­stein: Kran­ken­ta­ge­geld

Selbst­stän­dige bekom­men kein Gehalt fort­ge­zahlt, wenn sie krank sind, die Ein­nah­men stop­pen, die Kos­ten lau­fen wei­ter. Des­halb gehört ein Kran­ken­ta­ge­geldErsetzt lau­fen­des Ein­kom­men bei län­ge­rer Krank­heit. Beson­ders für Selbst­stän­dige wich­tig, die keine Lohn­fort­zah­lung erhal­ten. dazu, das nach einer wähl­ba­ren Karenz­zeitWar­te­zeit, nach der eine Leis­tung frü­hes­tens gezahlt wird, etwa beim Kran­ken­ta­ge­geld. Eine län­gere Karenz­zeit senkt den Bei­trag. den Ver­dienst­aus­fall aus­gleicht. In der PKV wird es sepa­rat ver­ein­bart, in der frei­wil­li­gen GKV gibt es je nach Wahl­ta­rif einen spä­te­ren oder redu­zier­ten Anspruch. Die Karenz­zeit rich­ten Sie an Ihren Rück­la­gen aus.

Die Entscheidung trägt über Jahr­zehnte

Weil der Wech­sel zurück in die GKV kaum mög­lich ist, darf die Wahl nie am Ein­stiegs­bei­trag hän­gen. Ent­schei­dend sind Fami­li­en­pla­nung, Ein­kom­mens­per­spek­tive und Gesund­heits­zu­stand, gerech­net über Jahr­zehnte, nicht über das erste Jahr. Gerade beim Start in die Selbst­stän­dig­keit lohnt es sich, diese Wei­che in Ruhe und mit Blick auf die Gesamt­si­tua­tion zu stel­len.

Das rät Ihnen Edu­ard

GKV heißt Soli­dar­prin­zip und Fami­li­en­vor­teil, PKV heißt indi­vi­du­elle Kal­ku­la­tion mit bes­se­ren Leis­tun­gen für die Pas­sen­den, aber ohne ein­fa­chen Rück­weg. Wir rech­nen beide Wege für Ihre Situa­tion über die Jahre durch, per­sön­lich an unse­ren Stand­or­ten Leip­zig und Bit­ter­feld-Wol­fen oder per Video: Bera­tung star­ten.

All­ge­meine Infor­ma­tio­nen, keine indi­vi­du­elle Emp­feh­lung. Bei­trags- und Wahl­ta­rif­re­geln ändern sich; Stand 2026, ohne Gewähr.

Häu­fige Fra­gen

Ja. In Deutsch­land besteht eine all­ge­meine Kran­ken­ver­si­che­rungs­pflicht, sie gilt auch für Selbst­stän­dige und Grün­der. Ohne Ver­si­che­rung zu blei­ben ist keine Option, denn wer sich nicht anmel­det, muss Bei­träge spä­ter nach­zah­len. Die Wahl besteht des­halb nicht zwi­schen ver­si­chert und unver­si­chert, son­dern zwi­schen der frei­wil­li­gen gesetz­li­chen und der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung.

Das hängt davon ab, ob die Kran­ken­kasse Ihre Selbst­stän­dig­keit als haupt­be­ruf­lich ein­stuft. Maß­geb­lich sind vor allem der zeit­li­che Auf­wand und die Höhe der Ein­künfte im Ver­hält­nis zu Ihren übri­gen Tätig­kei­ten. Wird die Selbst­stän­dig­keit als haupt­be­ruf­lich gewer­tet, endet die bei­trags­freie Fami­li­en­ver­si­che­rung und Sie müs­sen sich eigen­stän­dig ver­si­chern.

Dann kön­nen Sie eine Neu­be­rech­nung bean­tra­gen. Die Kran­ken­kasse setzt den Bei­trag frei­wil­lig Ver­si­cher­ter zunächst vor­läu­fig fest und kor­ri­giert ihn, sobald der Steu­er­be­scheid vor­liegt. Sinkt Ihr Gewinn dau­er­haft, wei­sen Sie das nach, damit der Bei­trag ange­passt wird. Unter den Min­dest­bei­trag fällt er aller­dings nicht.

Ja, bei Ihrem bis­he­ri­gen Ver­si­che­rer ist ein Tarif­wech­sel mög­lich, und die ange­spar­ten Alte­rungs­rück­stel­lun­genIn der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung ange­sparte Reserve, die den Bei­trags­an­stieg im Alter dämp­fen soll. blei­ben dabei erhal­ten. Das ist oft der wirk­sa­mere Hebel gegen einen zu hohen Bei­trag als ein Anbie­ter­wech­sel. Wech­seln Sie das Unter­neh­men, gehen die Rück­stel­lun­gen weit­ge­hend ver­lo­ren und Ihr Gesund­heits­zu­stand wird erneut geprüft.

EM Eduard Missale
Edu­ard Mis­sale

Edu­ard beglei­tet Selbst­stän­dige von der Grün­dung an. Die Kran­ken­ver­si­che­rung ist dabei die fol­gen­reichste Wei­che. Hier ord­net er GKV und PKV nüch­tern und über Jahr­zehnte gerech­net ein.

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