Alters­vor­sorge für Selbst­stän­dige

6 Min. Lese­zeit
Älterer Selbstständiger arbeitet zu Hause am Laptop
Erst die Arbeits­kraft absi­chern, dann fürs Alter anle­gen.

Die meis­ten Selbst­stän­di­gen sind nicht gesetz­lich ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­tig, und genau das ist Chance und Risiko zugleich: volle Frei­heit, aber auch volle Ver­ant­wor­tung. Von allein pas­siert nichts. Die­ser Bei­trag zeigt die Rei­hen­folge, die auch bei schwan­ken­dem Ein­kom­men trägt. Die aus­führ­li­che Fas­sung für den Start: Selbst­stän­dig, was zuerst wich­tig ist und die Seite Gewerbe und Selbst­stän­dige.

Zuerst: das Ein­kom­men absi­chern

Vor­sorge steht nicht am Anfang. Solange das lau­fende Ein­kom­men nicht gegen Krank­heit und Berufs­un­fä­hig­keitZahlt eine monat­li­che Rente, wenn Sie Ihren zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf aus gesund­heit­li­chen Grün­den dau­er­haft nicht mehr aus­üben kön­nen. Sichert damit das Ein­kom­men ab, nicht die Arbeits­kraft im enge­ren Sinn. abge­si­chert ist, ist jeder Spar­ver­trag auf Sand gebaut, denn beim ers­ten län­ge­ren Aus­fall wird er gekün­digt. Erst wenn Kran­ken­ta­ge­geldErsetzt lau­fen­des Ein­kom­men bei län­ge­rer Krank­heit. Beson­ders für Selbst­stän­dige wich­tig, die keine Lohn­fort­zah­lung erhal­ten. und Berufs­un­fä­hig­keits­schutz ste­hen, geht es an den Ver­mö­gens­auf­bau. Gerade in der Grün­dungs­phase, ob in der Leip­zi­ger Grün­der­szene oder im Umland, ist diese Rei­hen­folge ent­schei­dend.

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Die fle­xi­ble Basis

Weil das Ein­kom­men schwankt, braucht die Vor­sorge Selbst­stän­di­ger vor allem eines: Fle­xi­bi­li­tät. Ein breit gestreu­ter ETF-Spar­plan lässt sich jeder­zeit anpas­sen, pau­sie­ren und wie­der auf­sto­cken, ohne Stra­fen. Für viele Selbst­stän­dige ist er das fle­xi­ble Kern­stück, das in guten Mona­ten stär­ker und in schwa­chen schwä­cher bes­part wird.

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Den Steu­er­vor­teil nut­zen

Wer sta­bil ver­dient und Steu­ern spart, für den kann die Rürup-Rente den zwei­ten Bau­stein bil­den: absetz­bare Bei­träge, dafür eine feste, lebens­lange Rente. Sinn­voll ist die Kom­bi­na­tion aus fle­xi­blem Depot und steu­er­be­güns­tig­ter Basis­renteSteu­er­lich geför­derte Vor­sorge vor allem für Selbst­stän­dige und Gut­ver­die­ner. Die Aus­zah­lung erfolgt lebens­lang als Rente., wobei die Gewich­tung von Ein­kom­men, Steu­er­satz und Sicher­heits­be­dürf­nis abhängt. Eine pau­schale Quote gibt es nicht.

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Liqui­di­tät als Puf­fer

Selbst­stän­dige brau­chen mehr Rück­lage als Ange­stellte, weil Auf­trags­flau­ten und Steu­er­nach­zah­lun­gen kom­men. Ein Liqui­di­täts­puf­fer von eini­gen Monats­aus­ga­ben gehört vor jede lang­fris­tige Bin­dung. Er ver­hin­dert, dass Sie in einer Schwä­che­phase Vor­sor­ge­ver­träge auf­lö­sen müs­sen, oft der teu­erste Feh­ler.

Das rät Ihnen Hagen

Erst Ein­kom­men absi­chern, dann fle­xi­bel anle­gen, den Steu­er­vor­teil dosiert nut­zen und immer einen Puf­fer hal­ten. So trägt die Vor­sorge auch bei schwan­ken­dem Geschäft. Wir bauen die Rei­hen­folge mit Ihren ech­ten Zah­len, per­sön­lich an unse­ren Stand­or­ten Leip­zig und Bit­ter­feld-Wol­fen oder per Video: Bera­tung star­ten.

All­ge­meine Infor­ma­tio­nen, keine indi­vi­du­elle Steuer- oder Anla­ge­be­ra­tung. Stand 2026, ohne Gewähr.

Häu­fige Fra­gen

Nein, einige Berufs­grup­pen blei­ben pflicht­ver­si­chert. Dazu zäh­len zum Bei­spiel Hand­wer­ker in bestimm­ten Gewer­ken, Leh­rende und Erzie­hende, Künst­ler und Publi­zis­ten sowie Selbst­stän­dige, die dau­er­haft nur für einen Auf­trag­ge­ber tätig sind. Prü­fen Sie Ihren Sta­tus vor der Pla­nung, denn davon hängt ab, wie groß die Lücke ist, die Sie pri­vat schlie­ßen müs­sen.

Ja, frei­wil­lige Bei­träge sind mög­lich, wenn keine Pflicht­ver­si­che­rung besteht. Sie kön­nen die Höhe inner­halb eines gesetz­li­chen Rah­mens selbst wäh­len und so bestehende Anwart­schaf­ten aus­bauen oder War­te­zei­ten erfül­len. Ob sich das lohnt, hängt von Ihren bis­he­ri­gen Bei­trags­jah­ren und Ihrem übri­gen Vor­sor­ge­mix ab. Sinn­voll ist die Entscheidung erst nach einem Blick auf den gesam­ten Bestand.

In der Regel nicht. Der Ver­kaufs­wert eines Betriebs hängt von Nach­fol­gern, Bran­che und Kon­junk­tur zum Zeit­punkt des Aus­stiegs ab und lässt sich Jahr­zehnte vor­her kaum bezif­fern. Wer die Vor­sorge allein auf das Unter­neh­men stützt, bün­delt Ein­kom­men und Alters­si­che­rung in einem ein­zi­gen Risiko. Ein davon unab­hän­gi­ger Ver­mö­gens­auf­bau bleibt des­halb not­wen­dig.

Bestehende Ver­träge und Depots lau­fen wei­ter, unab­hän­gig vom Erwerbs­sta­tus. In einer Anstel­lung zah­len Sie wie­der in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ein und soll­ten die pri­vate Spar­rate daran anpas­sen, statt sie unver­än­dert wei­ter­lau­fen zu las­sen. Prü­fen Sie zusätz­lich, ob über den neuen Arbeit­ge­ber eine geför­derte Zusatz­vor­sorge mit Zuschuss mög­lich ist.

HR Hagen Robner
Hagen Rob­ner

Hagen beglei­tet Selbst­stän­dige beim Ver­mö­gens­auf­bau ohne Pflicht­sys­tem. Die Rei­hen­folge hier stammt aus vie­len Gesprä­chen mit Grün­de­rin­nen und Grün­dern, die zuerst das Fal­sche absi­chern woll­ten.

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