For­ward-Dar­le­hen: den Zins für spä­ter sichern

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Beraterin und Kunde besprechen die Finanzierung am Laptop
Den Anschluss­zins Jahre im Vor­aus sichern.

Mit einem For­ward-Dar­le­hen sichern Sie sich die heu­ti­gen Zin­sen für eine Anschluss­fi­nan­zie­rungNeue Finan­zie­rung für die Rest­schuld nach Ablauf der Zins­bin­dung, per Pro­lon­ga­tion, Umschul­dung oder For­ward-Dar­le­hen., die erst in eini­gen Jah­ren beginnt. Es ist ein Werk­zeug gegen stei­gende Zin­sen, und zugleich eine Wette, die auch nach hin­ten los­ge­hen kann. Wann sich das lohnt, klärt die­ser Bei­trag. Die Über­sicht über alle Wege bie­tet die Seite Anschluss­fi­nan­zie­rung.

Wie es funk­tio­niert

Läuft Ihre Zins­bin­dungZeit­raum, für den der Soll­zins eines Dar­le­hens fest ver­ein­bart ist. Lange Bin­dun­gen kos­ten etwas Auf­schlag, schaf­fen aber Pla­nungs­si­cher­heit. in eini­gen Jah­ren aus, kön­nen Sie sich schon heute die aktu­el­len Kon­di­tio­nen für die spä­tere Anschluss­fi­nan­zie­rung fest­schrei­ben las­sen, in der Regel bis zu 60 Monate im Vor­aus. Die neue Bank sagt Ihnen einen Zins­satz zu, den Sie erst zah­len, wenn das alte Dar­le­hen endet. Dafür ver­langt sie einen Auf­schlag, der mit der Vor­lauf­zeit wächst.

Der Preis der Sicher­heit

Der Zins­auf­schlag ist der Preis für die Pla­nungs­si­cher­heit. Je län­ger der Vor­lauf, desto höher fällt er aus. Sie tau­schen also einen klei­nen siche­ren Nach­teil heute gegen den Schutz vor einem gro­ßen unsi­che­ren Nach­teil spä­ter. Ob sich das rech­net, hängt davon ab, wie sich die Zin­sen tat­säch­lich ent­wi­ckeln, und das weiß nie­mand sicher vor­aus.

Die Kehr­seite: die Abnah­me­pflicht

Ein For­ward-Dar­le­henDar­le­hen, des­sen Zins Sie bis zu 60 Monate im Vor­aus für eine spä­tere Anschluss­fi­nan­zie­rung sichern, gegen einen mit der Vor­lauf­zeit stei­gen­den Auf­schlag. ist ver­bind­lich. Fal­len die Zin­sen bis zum Anschluss, sind Sie trotz­dem an den ver­ein­bar­ten, höhe­ren Satz gebun­den. Aus­stei­gen ist meist nur gegen eine Nicht­ab­nah­me­ent­schä­di­gungEnt­schä­di­gung, die eine Bank ver­lan­gen kann, wenn ein zuge­sag­tes Dar­le­hen, etwa ein For­ward-Dar­le­hen, nicht abge­nom­men wird. mög­lich. Wer ein For­ward-Dar­le­hen abschließt, sollte diese Bin­dung bewusst ein­ge­hen und nicht auf einen kurz­fris­ti­gen Zins­knick spe­ku­lie­ren.

Für wen es sinn­voll ist

Sinn­voll ist es vor allem für alle, die Sicher­heit über Spe­ku­la­tion stel­len und deren Anschluss­fi­nan­zie­rung in den nächs­ten zwei bis fünf Jah­ren ansteht, beson­ders in einem Umfeld, in dem stei­gende Zin­sen wahr­schein­lich erschei­nen. Wer dage­gen fle­xi­bel blei­ben will oder mit fal­len­den Zin­sen rech­net, war­tet und ver­gleicht näher am Ablauf. Was rund um das Aus­lau­fen der Bin­dung sonst zu beach­ten ist, steht im Bei­trag Zins­bin­dung endet, was jetzt?.

Das rät Ihnen Heiko

Das For­ward-Dar­le­hen kauft Zins­si­cher­heit gegen einen Auf­schlag und bin­det Sie fest. Für sicher­heits­ori­en­tierte Anschluss­fi­nan­zie­rer ein star­kes Werk­zeug, für Spe­ku­lan­ten unge­eig­net. Wir rech­nen den Auf­schlag gegen Ihr Zins­sze­na­rio, per­sön­lich an unse­ren Stand­or­ten Bit­ter­feld-Wol­fen und Leip­zig oder per Video: Finan­zie­rung bespre­chen.

Häu­fige Fra­gen

Nein, ein For­ward-Dar­le­hen kön­nen Sie sowohl bei Ihrer bis­he­ri­gen Bank als auch bei einem ande­ren Anbie­ter abschlie­ßen. Der bis­he­rige Finan­zie­rer unter­brei­tet Ihnen oft von sich aus ein Ange­bot, ist dazu aber nicht ver­pflich­tet. Ein Wech­sel ver­ur­sacht Auf­wand für die Grund­schuld­ab­tre­tung, kann sich bei bes­se­ren Kon­di­tio­nen aber trotz­dem loh­nen. Ver­glei­chen Sie beide Wege.

Für ein For­ward-Dar­le­hen prüft die Bank Ihre Boni­tätEin­schät­zung Ihrer Kre­dit­wür­dig­keit. Sie beein­flusst, ob und zu wel­chem Zins ein Kre­dit gewährt wird. erneut. Sie brau­chen daher ähn­li­che Unter­la­gen wie bei der Erst­fi­nan­zie­rung, also Ein­kom­mens­nach­weise, den bestehen­den Dar­le­hens­ver­trag mit der Rest­schuld zum Ablauf­da­tum und Anga­ben zur Immo­bi­lie. Maß­geb­lich sind Ihre Ein­kom­mens­ver­hält­nisse heute, nicht die zum Zeit­punkt des ursprüng­li­chen Abschlus­ses.

Der Ver­trag bleibt bestehen, denn ein For­ward-Dar­le­hen ist ver­bind­lich ver­ein­bart. Ver­kau­fen Sie vor der Aus­zah­lung, müs­sen Sie das Dar­le­hen in der Regel den­noch abneh­men oder sich gegen eine Ent­schä­di­gung davon lösen. Wer einen Ver­kauf für mög­lich hält, sollte das vor Abschluss anspre­chen und die Aus­stiegs­re­ge­lun­gen im Ver­trag prü­fen las­sen.

Ja, Son­der­til­gungs­rechte und die Höhe der Til­gungDer Anteil der Rate, mit dem die Schuld zurück­ge­zahlt wird. Eine höhere anfäng­li­che Til­gung ver­kürzt die Lauf­zeit deut­lich. las­sen sich beim For­ward-Dar­le­hen genauso ver­ein­ba­ren wie bei einer regu­lä­ren Anschluss­fi­nan­zie­rung. Legen Sie diese Punkte gleich beim Abschluss fest, denn nach­träg­li­che Ände­run­gen sind an die Zustim­mung der Bank gebun­den. Prü­fen Sie dabei auch, ob die neue Rate zu Ihrem Bud­get passt.

HeR Heiko Reich
Heiko Reich

Heiko sichert Anschluss­fi­nan­zie­run­gen ehr­lich ab, auch gegen den eige­nen Abschluss. Hier erklärt er, wann sich das Sichern der Zin­sen lohnt und wann es zur teu­ren Wette wird.

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