Glossar: Fachbegriffe einfach erklärt.
Von Privathaftpflicht bis Zinsbindung: die wichtigsten Begriffe rund um Versicherung, Vorsorge und Finanzierung, kurz und verständlich.
A
- Abgeltungsteuer
- Pauschale Steuer auf Kapitalerträge, aktuell 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bis zum Sparerpauschbetrag bleiben Erträge steuerfrei.
- Abstrakte Verweisung
- Klausel, die es dem Versicherer erlaubt, einen Berufsunfähigen auf einen anderen zumutbaren Beruf zu verweisen. Gute BU-Tarife verzichten darauf.
- Allmählichkeitsschaden
- Schaden, der nicht plötzlich, sondern über längere Zeit entsteht, etwa Feuchtigkeit an einer Wand. Solche Fälle sind in Haftpflichtverträgen unterschiedlich geregelt.
- Altersrückstellungen
- Kapital, das die private Krankenversicherung in jungen Jahren aufbaut, um den Beitragsanstieg im Alter zu dämpfen. Beim Wechsel des Versicherers geht ein Teil davon verloren.
- Altersvorsorge
- Sammelbegriff für den planvollen Aufbau von Einkommen für den Ruhestand, aus gesetzlicher Rente, betrieblichen und privaten Bausteinen.
- Alterungsrückstellung
- In der privaten Krankenversicherung angesparte Reserve, die den Beitragsanstieg im Alter dämpfen soll.
- Annuitätendarlehen
- Darlehen mit über die Zinsbindung gleichbleibender Rate. Der Zinsanteil sinkt, der Tilgungsanteil steigt im Zeitverlauf.
- Anschlussfinanzierung
- Neue Finanzierung für die Restschuld nach Ablauf der Zinsbindung, per Prolongation, Umschuldung oder Forward-Darlehen.
- Anzeigepflichtverletzung
- Unvollständige oder falsche Gesundheitsangaben im Antrag. Sie können den Versicherungsschutz im Leistungsfall gefährden, häufigster Streitpunkt bei der BU.
- Arbeitnehmersparzulage
- Staatlicher Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen, abhängig von Anlageform und Einkommensgrenze. Sie wird mit der Steuererklärung beantragt.
- Ausschließlichkeitsvertretung
- Vermittler, der nur die Produkte einer einzelnen Versicherungsgesellschaft anbietet. Gegenstück zum freien Makler, der aus vielen Anbietern auswählt.
B
- Barkaution
- Die klassische Mietsicherheit: Der Mieter zahlt bis zu drei Nettokaltmieten auf ein separates Konto des Vermieters. Das Geld ist bis zum Auszug gebunden.
- Basistarif
- Tarif der privaten Krankenversicherung mit Leistungen auf gesetzlichem Niveau und begrenztem Höchstbeitrag. Er muss von jedem privaten Versicherer angeboten werden.
- Baufinanzierung
- Finanzierung des Kaufs oder Baus einer Immobilie, grundpfandrechtlich abgesichert und meist über Jahrzehnte laufend.
- Beihilfe
- Zuschuss des Dienstherrn zu den Krankheitskosten von Beamten. In Kombination mit einer PKV deckt sie einen Großteil der Kosten ab.
- Beitragsbemessungsgrenze
- Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung berechnet werden. Sie bestimmt auch den steuerfreien Förderrahmen der bAV.
- Beitragsdynamik
- Vereinbarte jährliche Erhöhung von Beitrag und Leistung, meist ohne erneute Gesundheitsprüfung. Sie soll verhindern, dass die Absicherung durch Inflation an Wert verliert.
- Beleihungsauslauf
- Verhältnis von Darlehen zu Objektwert. Je niedriger, desto günstiger meist der Zins.
- Berufsunfähigkeit
- Zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben können. Sichert damit das Einkommen ab, nicht die Arbeitskraft im engeren Sinn.
- Betriebliche Altersvorsorge
- Vorsorge über den Arbeitgeber per Entgeltumwandlung. Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch; spart der Arbeitgeber Sozialabgaben, muss er einen Zuschuss leisten.
- Betriebshaftpflicht
- Haftpflichtschutz für Schäden, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit an Dritten entstehen. Für viele Gewerbe die Grundabsicherung.
- Bonität
- Einschätzung Ihrer Kreditwürdigkeit. Sie beeinflusst, ob und zu welchem Zins ein Kredit gewährt wird.
- Bürgschaft
- Zusage eines Dritten, für eine fremde Verbindlichkeit einzustehen, wenn der Schuldner nicht zahlt. Sie ersetzt keine Zahlungspflicht, sondern sichert sie ab.
C
- Courtage
- Vergütung, die der Versicherer dem Makler für die Vermittlung zahlt. Sie ist bereits in den Versicherungsbeitrag einkalkuliert, es entstehen für den Kunden also keine zusätzlichen Kosten.
D
- Deckungssumme
- Höchstbetrag, bis zu dem eine Versicherung im Schadenfall leistet. Bei der Haftpflicht sollte sie ausreichend hoch gewählt werden.
- Deliktunfähigkeit
- Rechtlicher Zustand, in dem eine Person für einen verursachten Schaden nicht haftet, etwa bei kleinen Kindern. Geschädigte gehen dann leer aus, sofern der Vertrag dafür keine gesonderte Regelung enthält.
- Depot
- Konto, in dem Wertpapiere wie Fonds, ETFs oder Aktien verwahrt werden. Es dient der Verwahrung, nicht der Anlageentscheidung.
- Direktversicherung
- Häufigster Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge: Der Arbeitgeber schließt den Vertrag ab, versichert ist die beschäftigte Person.
- Diversifikation
- Verteilung des Kapitals auf viele Werte, Branchen und Regionen. Sie senkt das Risiko einzelner Fehlgriffe, nicht das Marktrisiko insgesamt.
- Drei-Schichten-Modell
- Ordnet die Altersvorsorge nach steuerlicher Behandlung: Basisversorgung (Schicht 1), geförderte Zusatzvorsorge (Schicht 2) und private, ungeförderte Vorsorge (Schicht 3).
- Dynamik
- Regelmäßige, automatische Erhöhung von Beitrag und Leistung. Sie hält die Absicherung mit Inflation und steigenden Bedürfnissen im Gleichgewicht.
E
- Effektivzins
- Zinssatz, der Sollzins und Nebenkosten zusammenfasst und Angebote vergleichbar macht. Aussagekräftiger als die beworbene Monatsrate.
- Eigenkapital
- Eigene Mittel, die in eine Finanzierung eingebracht werden. Mehr Eigenkapital senkt in der Regel den Zins.
- Elementarschadenversicherung
- Ergänzung zur Gebäude- oder Hausratversicherung für Naturgefahren wie Starkregen, Rückstau, Überschwemmung und Erdrutsch, die im Standardschutz oft fehlen.
- Entgeltumwandlung
- Umwandlung von Teilen des Bruttogehalts in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, vor Steuern und Sozialabgaben.
- Entnahmephase
- Phase im Ruhestand, in der angespartes Vermögen planvoll ausgezahlt wird. Ein guter Plan regelt neben dem Ansparen auch die Entnahme.
- Ertragsanteil
- Der Teil einer privaten Rente, der versteuert werden muss. Er richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn und ist umso kleiner, je später die Rente startet.
- Erwerbsminderungsrente
- Gesetzliche Leistung bei stark eingeschränkter Arbeitsfähigkeit. Sie greift erst, wenn Sie generell kaum noch arbeiten können, und fällt meist deutlich niedriger aus als der vorherige Verdienst.
- ETF
- Börsengehandelter Fonds, der einen Index breit gestreut und kostengünstig nachbildet. Über lange Zeiträume ein häufig genutztes Werkzeug für den Vermögensaufbau, mit zwischenzeitlichen Schwankungen.
F
- Familienversicherung
- Beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern deren Einkommen unter der Grenze bleibt.
- Fondsgebundene Rentenversicherung
- Rentenversicherung, deren Kapital in Fonds angelegt wird. Verbindet lebenslange Auszahlung mit Renditechancen, kostet aber Flexibilität und Gebühren.
- Forderungsausfalldeckung
- Baustein der Privathaftpflicht, der einspringt, wenn ein Dritter einen Schaden verursacht hat, aber selbst nicht haftpflichtversichert und zahlungsunfähig ist. Der eigene Versicherer tritt dann an die Stelle des Schädigers.
- Forward-Darlehen
- Darlehen, dessen Zins Sie bis zu 60 Monate im Voraus für eine spätere Anschlussfinanzierung sichern, gegen einen mit der Vorlaufzeit steigenden Aufschlag.
- Freibetrag
- Betrag, bis zu dem Einkünfte steuer- oder abgabenfrei bleiben. Relevant zum Beispiel bei der Verbeitragung von Betriebsrenten.
G
- Gefälligkeitsschaden
- Schaden, der beim unentgeltlichen Helfen entsteht, etwa beim Umzug von Freunden. Eine gesetzliche Haftung greift hier häufig nicht, weshalb die Behandlung solcher Fälle in der Police geregelt sein muss.
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Krankenversicherung mit einkommensabhängigem Beitrag und beitragsfreier Familienversicherung. Standardweg für die meisten Arbeitnehmer.
- Gesundheitsprüfung
- Abfrage des Gesundheitszustands vor Vertragsabschluss. Die Antworten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, sonst kann der Versicherer den Schutz später einschränken oder vom Vertrag zurücktreten.
- Gliedertaxe
- Tabelle in der Unfallversicherung, die jedem Körperteil einen festen Invaliditätsgrad zuordnet. Sie bestimmt die Höhe der Leistung.
- Grobe Fahrlässigkeit
- Besonders sorgloses Verhalten, etwa eine brennende Kerze unbeaufsichtigt lassen. Ob und wie weit der Versicherer dann zahlt, hängt vom Tarif ab; gute Verträge verzichten auf eine Kürzung.
- Grunderwerbsteuer
- Einmalige Steuer beim Immobilienkauf, deren Satz jedes Bundesland selbst festlegt. In Sachsen liegt sie bei 5,5 Prozent, in Sachsen-Anhalt bei 5,0 Prozent des Kaufpreises (Stand 2026).
- Grundfähigkeitsversicherung
- Zahlt eine Rente bei Verlust definierter Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Gehen oder dem Gebrauch der Hände. Oft günstigere Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung, aber kein vollwertiger Ersatz.
- Grundschuld
- Im Grundbuch eingetragenes Recht, mit dem ein Immobiliendarlehen abgesichert wird. Sie kann bei einer Umschuldung abgetreten statt neu bestellt werden.
- Grundzulage
- Jährliche staatliche Grundförderung der Riester-Rente, die bei ausreichendem Eigenbeitrag gewährt wird.
H
- Hausratversicherung
- Ersetzt bewegliches Eigentum in der Wohnung (Möbel, Elektronik, Kleidung) nach Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch, in der Regel zum Neuwert.
- Honorarberatung
- Beratungsmodell, bei dem der Kunde ein vereinbartes Honorar direkt zahlt und im Gegenzug courtagefreie Nettotarife erhält. Schafft maximale Kostentransparenz.
I
- Inhaltsversicherung
- Gewerbliches Gegenstück zur Hausratversicherung: Sie versichert Waren, Einrichtung und Maschinen im Betrieb gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasser und Sturm.
J
- Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Einkommensgrenze, ab der Angestellte von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln dürfen. Sie wird jährlich angepasst.
K
- Kapitallebensversicherung
- Klassische Kombination aus Todesfallschutz und Sparanteil. Für den reinen Vermögensaufbau heute meist nicht die effizienteste Lösung.
- Karenzzeit
- Wartezeit, nach der eine Leistung frühestens gezahlt wird, etwa beim Krankentagegeld. Eine längere Karenzzeit senkt den Beitrag.
- Kaufnebenkosten
- Kosten beim Immobilienkauf zusätzlich zum Kaufpreis: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Makler. Sie werden von der Bank meist nicht mitfinanziert.
- KfW
- Staatliche Förderbank. Ihre Programme können den Effektivzins einer Finanzierung senken, ändern sich aber laufend in Konditionen und Verfügbarkeit.
- Kfz-Haftpflicht
- Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für Fahrzeuge. Sie übernimmt Schäden, die Sie mit dem Fahrzeug anderen zufügen.
- Kinderzulage
- Zusätzliche staatliche Riester-Förderung je kindergeldberechtigtem Kind. Sie macht die Riester-Rente vor allem für Familien attraktiv.
- Krankentagegeld
- Ersetzt laufendes Einkommen bei längerer Krankheit. Besonders für Selbstständige wichtig, die keine Lohnfortzahlung erhalten.
- Krankenzusatzversicherung
- Schließt gezielt Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung, etwa beim Zahnersatz, im Krankenhaus oder bei Sehhilfen.
L
- Langlebigkeitsrisiko
- Das Risiko, länger zu leben als das angesparte Vermögen reicht. Eine lebenslange Rente sichert dagegen ab, ein reines Depot nicht.
- Leistungsausschluss
- Klar benannte Situation oder Ursache, für die ein Vertrag ausdrücklich nicht zahlt. Ausschlüsse entscheiden im Ernstfall oft mehr als die Beitragshöhe.
- Leistungsfall
- Der Eintritt des versicherten Ereignisses, ab dem der Versicherer zahlen muss. Was genau als Leistungsfall gilt, steht in den Versicherungsbedingungen.
M
- Mietkautionsversicherung
- Bürgschaft eines Versicherers gegenüber dem Vermieter anstelle einer hinterlegten Barkaution. Gegen einen laufenden Beitrag bleibt das Geld verfügbar; die Haftung für Schäden bleibt beim Mieter.
- Mietsachschaden
- Schaden an der gemieteten Wohnung oder an fest eingebauten Bestandteilen, zum Beispiel an Parkett, Türen oder Sanitärobjekten. Ob und bis zu welcher Höhe er ersetzt wird, regelt die Privathaftpflicht.
N
- Nachgelagerte Besteuerung
- Prinzip, bei dem Vorsorgebeiträge steuerfrei bleiben und erst die spätere Rente besteuert wird. Gilt unter anderem für Rürup- und geförderte bAV-Renten.
- Nachversicherungsgarantie
- Möglichkeit, den Versicherungsschutz zu bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen, etwa bei Heirat oder Geburt.
- Neuwert
- Der Betrag, der nötig ist, um eine Sache in gleicher Art und Güte neu zu beschaffen. Hausratversicherungen rechnen in der Regel zum Neuwert.
- Nichtabnahmeentschädigung
- Entschädigung, die eine Bank verlangen kann, wenn ein zugesagtes Darlehen, etwa ein Forward-Darlehen, nicht abgenommen wird.
- Notarkosten
- Gebühren für die gesetzlich vorgeschriebene notarielle Beurkundung des Kaufvertrags und die Grundbucheintragung. Bundesweit über die Gebührenordnung geregelt und nicht verhandelbar.
O
- Obliegenheiten
- Pflichten, die Versicherte einhalten müssen, damit der Schutz voll greift, etwa vollständige Angaben und Meldefristen. Werden sie verletzt, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern.
P
- Pflegeversicherung
- Deckt einen Teil der Kosten bei Pflegebedürftigkeit ab. Die verbleibende Lücke tragen Pflegebedürftige und Angehörige selbst.
- Pflegezusatzversicherung
- Private Ergänzung, die die Lücke der gesetzlichen Pflegeversicherung schließt. Ein früher Abschluss ist wegen des Eintrittsalters günstiger.
- Police
- Die Vertragsurkunde einer Versicherung. Sie hält fest, was versichert ist, in welcher Höhe und zu welchen Bedingungen; maßgeblich sind immer die beigefügten Versicherungsbedingungen.
- Private Krankenversicherung
- Vollversicherung als Alternative zur gesetzlichen Kasse. Der Beitrag richtet sich nach Alter, Gesundheit und Tarif; die Entscheidung ist später nur schwer rückgängig zu machen.
- Privathaftpflicht
- Deckt Schäden, die Sie versehentlich Dritten zufügen, bis in existenzbedrohende Höhen. Gilt als wichtigste und zugleich günstigste Absicherung für nahezu jeden Haushalt.
- Prognosezeitraum
- Zeitraum, für den die Berufsunfähigkeit ärztlich vorausgesagt werden muss, damit die Rente fließt. In guten Bedingungen sind es sechs Monate.
- Progression
- Regel in der Unfallversicherung, die die Leistung bei schweren Beeinträchtigungen überproportional erhöht. Wichtiger als eine hohe Grundsumme.
- Prolongation
- Verlängerung des bestehenden Darlehens bei der aktuellen Bank. Bequem, aber das erste Angebot ist selten das beste am Markt.
R
- Rebalancing
- Regelmäßiges Zurückführen eines Portfolios auf die ursprünglich geplante Aufteilung. Dadurch bleibt das Risikoprofil über die Jahre stabil.
- Rechtsschutzversicherung
- Übernimmt Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen, etwa in den Bereichen Arbeit, Verkehr oder Wohnen. Sinnvoll dort, wo real Streitkosten drohen.
- Rendite
- Der Ertrag einer Anlage im Verhältnis zum eingesetzten Kapital, meist als Prozentwert pro Jahr. Erst nach Abzug von Kosten, Steuern und Inflation zeigt sich, was real übrig bleibt.
- Renteninformation
- Jährliche Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung über die voraussichtliche gesetzliche Rente. Der ausgewiesene Betrag ist brutto, davon gehen noch Beiträge und Steuern ab.
- Rentenlücke
- Differenz zwischen dem Einkommen, das Sie im Ruhestand brauchen, und den bis dahin aufgebauten Ansprüchen. Die zentrale Steuerungsgröße jeder Vorsorgeplanung.
- Rentenniveau
- Verhältnis der Standardrente zum Durchschnittseinkommen. Es sinkt langfristig, wodurch die private und betriebliche Vorsorge an Bedeutung gewinnt.
- Restschuld
- Der Teil eines Darlehens, der zu einem Stichtag noch offen ist. Am Ende der Zinsbindung bestimmt sie, welcher Betrag neu finanziert werden muss.
- Restschuldversicherung
- Zusatzversicherung zu Krediten, die bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod einspringen soll. Sie ist selten nötig und treibt die Gesamtkosten oft erheblich.
- Riester-Rente
- Staatlich geförderte private Altersvorsorge mit Zulagen und möglichen Steuervorteilen. Ob sie sich lohnt, hängt stark von der persönlichen Situation ab.
- Risikolebensversicherung
- Zahlt eine vereinbarte Summe an Hinterbliebene, wenn die versicherte Person stirbt. Reiner Todesfallschutz ohne Sparanteil, wichtig für Familien und Kreditnehmer.
- Risikovoranfrage
- Anonyme Anfrage bei mehreren Versicherern vor dem offiziellen Antrag, um bei Vorerkrankungen Annahmechancen und Konditionen zu klären, ohne einen Eintrag zu hinterlassen.
- Risikozuschlag
- Beitragsaufschlag, den ein Versicherer bei erhöhtem Risiko verlangt, etwa nach einer Vorerkrankung. Alternative dazu ist ein Leistungsausschluss.
- Rürup-Rente
- Steuerlich geförderte Vorsorge vor allem für Selbstständige und Gutverdiener. Die Auszahlung erfolgt lebenslang als Rente.
S
- Sachwalter
- Rechtliche Stellung des Versicherungsmaklers: Er handelt im Interesse des Kunden, nicht des Versicherers, und schuldet unabhängige Beratung.
- Schlüsselverlust
- Verlust eines fremden Schlüssels, etwa des Wohnungs- oder Dienstschlüssels. Kostentreiber ist nicht der Schlüssel selbst, sondern der Austausch der Schließanlage.
- Selbstbeteiligung
- Betrag, den Sie im Schadenfall selbst tragen. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt meist den Beitrag.
- Sollzins
- Der reine Zinssatz eines Darlehens ohne Nebenkosten. Für den Vergleich ist der Effektivzins entscheidend.
- Sonderausgaben
- Steuerlich absetzbare private Ausgaben, darunter bestimmte Vorsorgebeiträge wie die zur Rürup-Rente. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen.
- Sonderausgabenabzug
- Steuerliche Absetzbarkeit bestimmter privater Aufwendungen, etwa von Beiträgen zur Basisrente. Wie stark er wirkt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab.
- Sonderkündigungsrecht
- Recht, jedes Immobiliendarlehen zehn Jahre nach Vollauszahlung mit sechs Monaten Frist zu kündigen, auch innerhalb einer langen Zinsbindung.
- Sondertilgung
- Zusätzliche, im Vertrag vereinbarte Rückzahlung außerhalb der normalen Rate. Senkt Restschuld und Zinskosten.
- Sparerpauschbetrag
- Jährlicher Freibetrag für Kapitalerträge. Er wirkt nur, wenn bei der Bank ein Freistellungsauftrag hinterlegt ist.
- Sparplan
- Regelmäßige, meist monatliche Einzahlung in einen Fonds oder ETF. Nutzt Zeit und Zinseszins und glättet Kaufkurse über die Jahre.
T
- Tarifwechsel
- Wechsel in einen anderen Tarif desselben privaten Versicherers nach § 204 VVG. Die Altersrückstellungen bleiben dabei erhalten.
- Teilkasko
- Deckt Schäden am eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Glasbruch, Wildunfall, Sturm oder Brand. Ob sie sinnvoll ist, hängt vor allem vom Fahrzeugwert ab.
- Tierhalterhaftpflicht
- Haftpflichtschutz für Schäden, die ein Tier anderen zufügt. Für Hunde ist sie in mehreren Bundesländern Pflicht, Katzen sind meist über die Privathaftpflicht mitversichert.
- Tierkrankenversicherung
- Übernimmt Behandlungs- und Operationskosten beim Tierarzt, je nach Tarif vollständig oder begrenzt auf Eingriffe. Beitrag und Aufnahme hängen von Alter und Rasse ab.
- Tilgung
- Der Anteil der Rate, mit dem die Schuld zurückgezahlt wird. Eine höhere anfängliche Tilgung verkürzt die Laufzeit deutlich.
- Tilgungssatz
- Der Anteil der Darlehenssumme, der im ersten Jahr zurückgezahlt wird. Ein höherer Satz verkürzt die Laufzeit und senkt die Zinskosten insgesamt.
U
- Umlageverfahren
- Finanzierungsprinzip der gesetzlichen Rente: Die Beiträge der Erwerbstätigen zahlen direkt die laufenden Renten. Der demografische Wandel setzt dieses System unter Druck.
- Umschuldung
- Wechsel der Restschuld zu einer neuen Bank mit besseren Konditionen. Ob es sich rechnet, ergibt sich aus Zinsdifferenz, Restschuld und Wechselkosten.
- Unfallversicherung
- Zahlt bei bleibenden körperlichen Beeinträchtigungen nach einem Unfall. Sinnvolle Ergänzung, aber kein Ersatz für die Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Unterversicherung
- Liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert. Im Schadenfall wird die Leistung dann anteilig gekürzt.
V
- Vermögensschadenhaftpflicht
- Deckt reine Vermögensschäden ab, also finanzielle Nachteile ohne Personen- oder Sachschaden. Für beratende Berufe teils gesetzlich vorgeschrieben.
- Vermögenswirksame Leistungen
- Zuschuss des Arbeitgebers in eine förderfähige Sparanlage, je nach Vertrag bis zu 40 Euro monatlich. Teils zusätzlich staatlich gefördert.
- Versicherungsmakler
- Vermittler, der gesetzlich als Sachwalter des Kunden auftritt und aus dem Angebot vieler Gesellschaften auswählt. Anders als eine Ausschließlichkeitsvertretung ist er nicht an einen Versicherer gebunden.
- Versicherungssumme
- Der Höchstbetrag, den der Versicherer im Schadenfall zahlt. Ist sie zu niedrig angesetzt, trägt den Rest der Versicherte selbst.
- Vollkasko
- Umfasst die Teilkasko und zusätzlich selbst verschuldete Unfallschäden sowie Vandalismus. Vor allem bei neuen oder finanzierten Fahrzeugen relevant.
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Entschädigung, die eine Bank bei vorzeitiger Ablösung eines Darlehens verlangen kann. Nach zehn Jahren entfällt sie dank Sonderkündigungsrecht.
W
- Wartezeit
- Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem noch kein Anspruch auf Leistung besteht. Üblich vor allem in Zusatz- und Pflegeversicherungen.
- Wertsachengrenze
- Höchstbetrag, bis zu dem die Hausratversicherung für Schmuck, Bargeld oder Wertsachen aufkommt. Darüber hinaus braucht es eine gesonderte Vereinbarung.
- Wiederbeschaffungswert
- Der Preis, zu dem ein gleichwertiger Ersatz beschafft werden kann. Bei Fahrzeugen ist damit der Marktwert vor dem Schaden gemeint.
- Wohngebäudeversicherung
- Versichert das Gebäude selbst gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Für finanzierte Immobilien wird sie von der Bank in der Regel vorausgesetzt.
Z
- Zahnzusatzversicherung
- Ergänzung, die einen höheren Anteil bei Zahnersatz und Zahnbehandlung übernimmt als die gesetzliche Kasse. Ein Abschluss vor angeratener Behandlung ist entscheidend.
- Zeithorizont
- Der Zeitraum, über den Geld voraussichtlich nicht gebraucht wird. Er bestimmt, wie viel Schwankung eine Anlage überhaupt tragen kann.
- Zeitwert
- Der Neuwert abzüglich Alter und Abnutzung. Wird zum Zeitwert entschädigt, bleibt bei älteren Gegenständen eine spürbare Lücke.
- Zinsbindung
- Zeitraum, für den der Sollzins eines Darlehens fest vereinbart ist. Lange Bindungen kosten etwas Aufschlag, schaffen aber Planungssicherheit.
- Zinseszins
- Effekt, bei dem bereits erwirtschaftete Erträge selbst wieder Erträge erzielen. Er wirkt umso stärker, je länger das Kapital angelegt bleibt.
- ZÜRS
- System, das Adressen nach Hochwassergefahr in Gefährdungsklassen einteilt. Es beeinflusst Beitrag und Annahme bei der Elementarschadenversicherung.