Eigen­heim rich­tig ver­si­chern

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Frau am Laptop mit einem Hausmodell
Wohn­ge­bäude plus Ele­men­tar­schutz sichern den Wert.

Mit dem Schlüs­sel zum Eigen­heim wech­seln auch die Risi­ken den Besit­zer: Was vor­her Sache des Ver­mie­ters war, ist jetzt Ihre. Vier Bau­steine bil­den das Gerüst, und in gewach­se­nen Bestän­den ste­cken typi­sche Lücken und Dop­pe­lun­gen. Der Über­blick. Grund­sätz­li­ches zur Prio­ri­tä­ten­folge: Ver­si­che­rung und Absi­che­rung.

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung: das Fun­da­ment

Sie deckt Schä­den am Gebäude selbst, klas­sisch durch Feuer, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel. Bei finan­zier­ten Objek­ten ver­langt die Bank sie ohne­hin. Die zwei häu­figs­ten Feh­ler: eine ver­al­tete Ver­si­che­rungs­summe nach An- oder Umbau­ten (Unter­ver­si­che­rungLiegt vor, wenn die Ver­si­che­rungs­summe nied­ri­ger ist als der tat­säch­li­che Wert. Im Scha­den­fall wird die Leis­tung dann antei­lig gekürzt.) und feh­lende Mit­ver­si­che­rung gro­ber Fahr­läs­sig­keit. Nach Moder­ni­sie­run­gen gehört die Police auf den aktu­el­len Stand.

Ele­men­tar­schutz: die häu­figste Lücke

Stark­re­gen, Rück­stau, Über­schwem­mung, Erd­rutsch. All das ist im Stan­dard-Wohn­ge­bäu­de­schutz nicht ent­hal­ten, son­dern braucht den Ele­men­tar­bau­stein. Die Erfah­rung der letz­ten Jahre zeigt: Betrof­fen sind längst nicht nur aus­ge­wie­sene Hoch­was­ser­ge­biete, Stark­re­gen trifft jede Lage. Wer hier spart, spart an der teu­ers­ten Stelle.

In unse­rer Region ist das keine Theo­rie. Beim Elbe- und Mulde-Hoch­was­ser 2002 stand halb Bit­ter­feld unter Was­ser, als die Mulde an der Goitz­sche durch­brach; Des­sau-Roß­lau am Zusam­men­fluss von Elbe und Mulde traf es 2002 und erneut 2013 mit Deich­brü­chen und Eva­ku­ie­run­gen. Wer im Ein­zugs­ge­biet von Elbe, Mulde oder Saale wohnt, sollte die Ele­men­tar­de­ckung nicht als Kür behan­deln. Zugleich ver­lan­gen man­che Ver­si­che­rer für Grund­stü­cke in aus­ge­wie­se­nen Gefähr­dungs­zo­nen (ZÜRSSys­tem, das Adres­sen nach Hoch­was­ser­ge­fahr in Gefähr­dungs­klas­sen ein­teilt. Es beein­flusst Bei­trag und Annahme bei der Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung.-Klasse) höhere Bei­träge oder Selbst­be­halte, wes­halb sich der Ver­gleich hier beson­ders lohnt. Wir ord­nen das für Ihre kon­krete Lage ein, per­sön­lich an unse­rem Stand­ort Bit­ter­feld-Wol­fen oder in Des­sau-Roß­lau.

Haus­rat­ver­si­che­rung: der Inhalt

Sie ersetzt beweg­li­ches Eigen­tum, vom Sofa bis zum Fahr­rad im Kel­ler, zum Neu­wert. Wich­tig: Ver­si­che­rungs­summe rea­lis­tisch anset­zen (pau­schale Qua­drat­me­ter-Sätze sind nur ein Start­punkt), Wert­sa­chen­gren­zen ken­nen und nach dem Umzug die alte Police anpas­sen statt dop­pelt zu zah­len. Hier fin­den sich die häu­figs­ten Dop­pe­lun­gen: Glas- oder Fahr­rad­bau­steine, die schon ander­wei­tig abge­deckt sind.

Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht: je nach Kon­stel­la­tion

Wer sein Ein­fa­mi­li­en­haus selbst bewohnt, ist über eine gute Pri­vat­haft­pflichtDeckt Schä­den, die Sie ver­se­hent­lich Drit­ten zufü­gen, bis in exis­tenz­be­dro­hende Höhen. Gilt als wich­tigste und zugleich güns­tigste Absi­che­rung für nahezu jeden Haus­halt. in der Regel mit­ver­si­chert. Eigen­stän­dig nötig wird die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht vor allem bei ver­mie­te­ten Objek­ten und unbe­bau­ten Grund­stü­cken, etwa für Schä­den durch ver­nach­läs­sigte Streu­pflicht.

Was Sie nicht brau­chen

Nicht jeder ange­bo­tene Bau­stein ver­dient einen Platz: Glas­ver­si­che­rung ist bei nor­ma­len Fens­tern sel­ten wirt­schaft­lich, Gerä­te­ver­si­che­run­gen dop­peln oft den Haus­ratErsetzt beweg­li­ches Eigen­tum in der Woh­nung (Möbel, Elek­tro­nik, Klei­dung) nach Schä­den durch Feuer, Lei­tungs­was­ser, Sturm oder Ein­bruch, in der Regel zum Neu­wert.. Die Prüf­rich­tung ist immer gleich: erst exis­ten­zi­elle Risi­ken schlie­ßen (Gebäude, Ele­men­tar, Haft­pflicht), dann über Kom­fort­bau­steine reden.

Das rät Ihnen Jens

Vier Bau­steine, klare Prüf­rei­hen­folge: Gebäude aktu­ell? Ele­men­tar drin? Haus­rat rich­tig bemes­sen? Haft­pflicht pas­send zur Nut­zung? Wir prü­fen Bestand und Lücken in einem Ter­min. Kos­ten­los: Bestehen­des prü­fen las­sen.

Häu­fige Fra­gen

Beim Kauf geht eine bestehende Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rungVer­si­chert das Gebäude selbst gegen Feuer, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel. Für finan­zierte Immo­bi­lien wird sie von der Bank in der Regel vor­aus­ge­setzt. auto­ma­tisch auf Sie als neue Eigen­tü­me­rin oder neuen Eigen­tü­mer über. Sie haben danach ein befris­te­tes Son­der­kün­di­gungs­rechtRecht, jedes Immo­bi­li­en­dar­le­hen zehn Jahre nach Voll­aus­zah­lung mit sechs Mona­ten Frist zu kün­di­gen, auch inner­halb einer lan­gen Zins­bin­dung. und kön­nen den Ver­trag prü­fen las­sen, statt ihn unge­prüft wei­ter­zu­füh­ren. Sinn­voll ist das immer dann, wenn Ver­si­che­rungs­summe, Ele­men­tar­schutzErgän­zung zur Gebäude- oder Haus­rat­ver­si­che­rung für Natur­ge­fah­ren wie Stark­re­gen, Rück­stau, Über­schwem­mung und Erd­rutsch, die im Stan­dard­schutz oft feh­len. oder Bedin­gun­gen nicht zum tat­säch­li­chen Zustand des Gebäu­des pas­sen.

Nicht auto­ma­tisch. Viele Wohn­ge­bäu­de­ver­träge decken eine Pho­to­vol­ta­ik­an­lage nur, wenn sie aus­drück­lich ein­ge­schlos­sen und in der Ver­si­che­rungs­summe berück­sich­tigt ist. Andern­falls braucht es einen eige­nen Ver­trag. Den­ken Sie zusätz­lich an die Haf­tung: Wer Strom ins Netz ein­speist, steht dafür gerade, was eine reine Pri­vat­haft­pflicht nicht in jedem Fall abdeckt. Mel­den Sie die Anlage Ihrem Ver­si­che­rer.

Mel­den Sie den Scha­den unver­züg­lich Ihrem Ver­si­che­rer und begren­zen Sie ihn, soweit das gefahr­los mög­lich ist, etwa indem Sie das Was­ser abstel­len. Doku­men­tie­ren Sie alles mit Fotos, bevor Sie auf­räu­men, und heben Sie beschä­digte Sachen auf. Grö­ßere Repa­ra­tu­ren soll­ten Sie erst beauf­tra­gen, wenn der Ver­si­che­rer zuge­stimmt oder den Scha­den besich­tigt hat.

Meist ja, aber nur wenn sie im Ver­trag genannt sind. Neben­ge­bäude wie Garage, Car­port oder Gar­ten­haus sowie Zäune und Ein­frie­dun­gen gel­ten als Zube­hör des Grund­stücks und müs­sen in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung aus­drück­lich auf­ge­führt wer­den. Prü­fen Sie das beson­ders nach Neu­bau­ten im Gar­ten, denn nach­träg­lich errich­tete Bau­ten fal­len sonst aus dem Schutz.

JS Jens Stölzel
Jens Stöl­zel

Nach dem Immo­bi­li­en­kauf ändern sich die Risi­ken schlag­ar­tig. Jens hat die­sen Bei­trag geschrie­ben, weil er in der Pra­xis oft ver­al­tete oder lücken­hafte Poli­cen sieht und weiß, wor­auf es beim eige­nen Zuhause wirk­lich ankommt.

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