Reiseversicherung: welche Bausteine sich lohnen
Reiseversicherung ist kein einzelnes Produkt, sondern ein Bündel aus vier Bausteinen, die unterschiedlich wichtig sind. Einer davon gehört auf jede Reise, zwei lohnen sich situativ, einer ist für die meisten verzichtbar. Dieser Beitrag sortiert sie nach Notwendigkeit. Die Einordnung mit Beratung und Abschluss: Reiseversicherung.
Der Baustein, der wirklich zählt
Die Auslandskrankenversicherung ist der Kern und für den Preis der einzige, über den es kaum zu diskutieren gibt. Zwei Lücken schließt sie: Innerhalb der EU und in Abkommensstaaten leistet die gesetzliche Kasse über die Versichertenkarte nur so viel, wie einem Kassenpatienten des Urlaubslandes zusteht. Dort übliche Selbstbehalte und privat abgerechnete Behandlungen bleiben an Ihnen hängen. Außerhalb dieser Staaten zahlt sie in aller Regel überhaupt nichts.
Die zweite Lücke ist die teurere: Den Rücktransport nach Deutschland übernimmt die gesetzliche KrankenversicherungKrankenversicherung mit einkommensabhängigem Beitrag und beitragsfreier Familienversicherung. Standardweg für die meisten Arbeitnehmer. nicht, auch nicht innerhalb Europas. Ein Ambulanzflug aus Übersee kostet leicht mehr als ein Kleinwagen. Achten Sie deshalb auf die Formulierung im Vertrag: Gute Tarife übernehmen den medizinisch sinnvollen Rücktransport, schwächere nur den medizinisch notwendigen - das ist die engere Bedingung und wird im Ernstfall gegen Sie ausgelegt.
Was die Kreditkarte abdeckt, und was nicht
Viele Karten haben einen Reiseschutz eingebaut, aber selten bedingungslos. Typisch sind drei Einschränkungen: Der Schutz greift nur, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wurde, er endet nach einer festen Reisedauer, und der Rücktransport ist ausgeschlossen oder gedeckelt. Kommt eine Familie mit, ist oft nur der Karteninhaber versichert. Prüfen lässt sich das in wenigen Minuten anhand der Versicherungsbedingungen der Karte, und diese Minuten lohnen sich, bevor Sie doppelt zahlen.
Reiserücktritt und Reiseabbruch
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt Stornokosten, wenn Sie eine Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können, typischerweise wegen einer unerwarteten Erkrankung. Sie rechnet sich dort, wo der Verlust wehtut: bei früh gebuchten, teuren oder schwer stornierbaren Reisen. Für ein Wochenende mit flexibler Buchung ist sie meist überflüssig.
Zwei Punkte entscheiden über die Leistung. Erstens der Abschlusszeitpunkt: Wer nicht kurz nach der Buchung abschließt, hat je nach Tarif eine Wartezeit. Zweitens der Grund: Reisewarnungen, Unlust oder absehbare Ereignisse sind nicht versichert, ebenso wenig Beschwerden, die bei Abschluss bereits bekannt oder in Behandlung waren. Viele Tarife behalten zusätzlich einen Anteil der Stornokosten ein. Die Reiseabbruchversicherung ist der Gegenpart und greift, wenn Sie eine begonnene Reise abbrechen müssen; sie steckt häufig im selben Paket.
Reisegepäck: meist verzichtbar
Der Gepäckschutz ist der schwächste Baustein. Bei Flug- und Bahnreisen haftet zunächst der Beförderer, für Gepäck außerhalb der Wohnung greift oft schon die Außenversicherung Ihrer Hausratversicherung. Was bleibt, ist stark eingeschränkt: Wertsachen sind gedeckelt, unbeaufsichtigtes Gepäck ist meist ausgeschlossen, und Schäden müssen belegt werden. Wer keine teure Ausrüstung mitführt, kann sich diesen Baustein in der Regel sparen.
Einzelvertrag oder Jahrespolice
Ab der zweiten oder dritten Reise im Jahr ist die Jahrespolice fast immer die günstigere Rechnung, für Familien häufig deutlich. Sie deckt beliebig viele Reisen, aber jede nur bis zu einer vertraglich festgelegten Höchstdauer. Wer einmal im Jahr für mehrere Monate verreist, fällt genau dort heraus und braucht einen eigenen Vertrag. Prüfen Sie also nicht die Anzahl der Reisen allein, sondern die längste geplante Reise.
Das rät Ihnen Sven
Auslandskranken abschließen, am besten als Jahrespolice, und dabei auf Rücktransport und Familienschutz achten. Rücktritt nur für die teure Reise, Gepäck fast nie. Was Ihre Kreditkarte bereits leistet, sehen wir uns gern vorab an, damit Sie nicht doppelt zahlen: persönlich an unseren Standorten Bitterfeld-Wolfen und Leipzig oder per Video, Beratung starten.
Häufige Fragen
Ja. Innerhalb der EU und in Abkommensstaaten übernimmt die gesetzliche Kasse über die Versichertenkarte nur das, was einem dortigen Kassenpatienten zusteht, samt Selbstbehalten des jeweiligen Landes. Außerhalb dieser Staaten zahlt sie in der Regel gar nichts. Und den medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland trägt sie in keinem Fall.
Manchmal, aber nur unter Bedingungen. Viele Kartentarife greifen nur, wenn die Reise ganz oder überwiegend mit der Karte bezahlt wurde, gelten bis zu einer festen Reisedauer und schließen den Rücktransport teils aus oder begrenzen ihn. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen der Karte klärt das schneller als jede Faustregel.
Meist ab der zweiten oder dritten Reise im Jahr, weil die Jahrespolice beliebig viele Reisen abdeckt und für Familien oft nur wenig mehr kostet als für eine Person. Wichtig ist die maximale Dauer je Reise: Wer länger am Stück unterwegs ist, fällt aus dem Schutz und braucht eine Verlängerung oder einen eigenen Vertrag.
Wenn kein versicherter Grund vorliegt. Angst vor einer Krise, eine Reisewarnung oder eine kurzfristige Terminkollision reichen in der Regel nicht. Auch absehbare Ereignisse und Beschwerden, die bei Abschluss schon bekannt oder in Behandlung waren, sind üblicherweise ausgeschlossen. Hinzu kommt bei vielen Tarifen ein SelbstbehaltBetrag, den Sie im Schadenfall selbst tragen. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt meist den Beitrag. am Stornobetrag.
30 Minuten reichen für den Anfang. Vor Ort, telefonisch oder per Video. Sie wählen.