Haus­rat­ver­si­che­rung: wann sie sich lohnt

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Mann mit Umzugskartons in der neuen Wohnung
Ver­si­che­rungs­summe zum Neu­wert des Haus­rats wäh­len.

Die Haus­rat­ver­si­che­rung ersetzt Ihr beweg­li­ches Eigen­tum, wenn es durch Feuer, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch, Sturm oder Hagel zer­stört oder gestoh­len wird, und zwar zum Neu­wert. Für die meis­ten Haus­halte ist sie sinn­voll, aber nicht in jeder Aus­ge­stal­tung. Die­ser Bei­trag zeigt, wor­auf es ankommt. Die Ein­ord­nung in die Gesamt­ab­si­che­rung: Ver­si­che­rung und Absi­che­rung.

Was ver­si­chert ist, und was nicht

Ver­si­chert ist alles, was Sie bei einem Umzug mit­neh­men wür­den: Möbel, Klei­dung, Elek­tro­nik, Küche, Fahr­rä­der. Nicht ver­si­chert ist das Gebäude selbst, das deckt für Eigen­tü­mer die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ab. Für Mie­ter ist die Haus­rat­ver­si­che­rungErsetzt beweg­li­ches Eigen­tum in der Woh­nung (Möbel, Elek­tro­nik, Klei­dung) nach Schä­den durch Feuer, Lei­tungs­was­ser, Sturm oder Ein­bruch, in der Regel zum Neu­wert. des­halb die zen­trale Sach­po­lice, für Eigen­tü­mer die Ergän­zung zum Gebäu­de­schutz.

Wann sie sich lohnt

Faust­re­gel: Die Haus­rat­ver­si­che­rung lohnt sich, sobald der Wie­der­be­schaf­fungs­wert Ihres Haus­rats hoch genug ist, dass Sie ihn nach einem Total­scha­den nicht aus der Rück­lage erset­zen könn­ten. Bei einer voll ein­ge­rich­te­ten Woh­nung ist das schnell ein fünf­stel­li­ger Betrag. Für eine spär­lich möblierte Stu­den­ten-WG kann sie dage­gen ver­zicht­bar sein.

Die Ver­si­che­rungs­summe rich­tig anset­zen

Der häu­figste Feh­ler ist die Unter­ver­si­che­rungLiegt vor, wenn die Ver­si­che­rungs­summe nied­ri­ger ist als der tat­säch­li­che Wert. Im Scha­den­fall wird die Leis­tung dann antei­lig gekürzt.: Die Summe ist zu nied­rig ange­setzt, im Scha­den­fall wird nur antei­lig gezahlt. Viele Ver­si­che­rer bie­ten pau­schale Qua­drat­me­ter­sätze mit Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht an, das ist ein sinn­vol­ler Start­punkt. Nach grö­ße­ren Anschaf­fun­gen oder einem Umzug gehört die Summe über­prüft. Wich­tig sind außer­dem die Wert­sa­chen­gren­zen für Schmuck, Bar­geld und Elek­tro­nik.

Der Ele­men­tar­bau­stein

Wie beim Gebäude sind Schä­den durch Stark­re­gen, Über­schwem­mung und Rück­stau nur mit dem Ele­men­tar­zu­satz gedeckt. In Regio­nen mit Hoch­was­ser­er­fah­rung, etwa ent­lang von Elbe, Mulde und Saale in Sach­sen-Anhalt, ist die­ser Bau­stein auch für den Haus­rat ernst zu neh­men und nicht nur Kom­fort.

Das rät Ihnen Pas­kal

Die Haus­rat­ver­si­che­rung lohnt sich für die meis­ten Haus­halte, ent­schei­dend sind eine rea­lis­ti­sche Summe und der pas­sende Ele­men­tar­schutzErgän­zung zur Gebäude- oder Haus­rat­ver­si­che­rung für Natur­ge­fah­ren wie Stark­re­gen, Rück­stau, Über­schwem­mung und Erd­rutsch, die im Stan­dard­schutz oft feh­len.. Wir prü­fen Bedarf und Bestand neu­tral, per­sön­lich an unse­ren Stand­or­ten Bit­ter­feld-Wol­fen und Leip­zig oder per Video: Bera­tung star­ten.

Häu­fige Fra­gen

Ja, in begrenz­tem Umfang. Über die soge­nannte Außen­ver­si­che­rung sind Gegen­stände aus Ihrem Haus­halt auch dann geschützt, wenn Sie sie vor­über­ge­hend mit­neh­men, etwa auf eine Reise oder ins Hotel. Der Schutz gilt zeit­lich befris­tet und meist nur bis zu einem Anteil der Ver­si­che­rungs­summe. Für dau­er­haft aus­ge­la­gerte Sachen greift er nicht.

Nicht auto­ma­tisch. Ob ein Scha­den auch dann ersetzt wird, wenn Sie ihn grob fahr­läs­sig ver­ur­sacht haben, etwa durch eine bren­nende Kerze oder ein gekipp­tes Fens­ter, hängt vom Tarif ab. Ältere Ver­träge kür­zen die Leis­tung ent­spre­chend dem Ver­schul­den. Neuere Bedin­gun­gen ver­zich­ten häu­fig auf diese Kür­zung, teils bis zu einer ver­ein­bar­ten Grenze.

Sie zieht mit um. Mel­den Sie den Umzug Ihrem Ver­si­che­rer recht­zei­tig, dann gilt der Schutz wäh­rend der Umzugs­phase in der Regel für beide Woh­nun­gen, bis die alte geräumt ist. Ändern sich Wohn­flä­che oder Wert des Haus­rats, gehört die Ver­si­che­rungs­summe ange­passt. Auch der Bei­trag kann sich durch die neue Lage ändern.

Mel­den Sie den Ein­bruch zuerst der Poli­zei und dann unver­züg­lich Ihrem Ver­si­che­rer. Für die Regu­lie­rung brau­chen Sie eine Stehl­gut­liste, also eine Auf­stel­lung der ent­wen­de­ten Gegen­stände, mög­lichst mit Bele­gen, Fotos oder Seri­en­num­mern. Ver­än­dern Sie am Tat­ort nichts, bevor die Auf­nahme erfolgt ist. Beschä­digte Türen und Fens­ter soll­ten Sie erst nach Rück­spra­che repa­rie­ren las­sen.

PE Paskal Eichner
Pas­kal Eich­ner

Pas­kal prüft Sach­ver­si­che­run­gen auf ech­ten Nut­zen statt auf Bau­stein­lis­ten. Hier zeigt er, wann sich die Haus­rat­ver­si­che­rung lohnt und wie Sie die Summe rich­tig anset­zen.

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