Miet­kau­ti­ons­ver­si­che­rung: ohne Bar­geld

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Finanzhaus: Grafik zum Thema Mietkautionsversicherung
Neue Woh­nung, Kau­tion fäl­lig - die Miet­kau­ti­ons­bürg­schaft hält Liqui­di­tät frei.

Beim Ein­zug in eine neue Woh­nung wird meist eine Kau­tion fäl­lig, bis zu drei Kalt­mie­ten. Die­ses Geld ist über die gesamte Miet­zeit gebun­den und bringt kaum Zin­sen. Die Miet­kau­ti­ons­ver­si­che­rung, oft auch Miet­kau­ti­ons­bürg­schaft genannt, ist eine Alter­na­tive: Statt Bar­geld zu hin­ter­le­gen, bürgt ein Ver­si­che­rer gegen­über dem Ver­mie­ter. Ob das sinn­voll ist, hängt von Ihrer Situa­tion ab. Wo die Kau­tion im grö­ße­ren Bild steht, zeigt unser Über­blick zu den wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen.

Wie die Miet­kau­ti­ons­ver­si­che­rung funk­tio­niert

Sie schlie­ßen bei einem Ver­si­che­rer eine Bürg­schaft in Höhe der gefor­der­ten Kau­tion ab. Der Ver­si­che­rer stellt dem Ver­mie­ter eine Bürg­schafts­ur­kunde aus; Ihr eige­nes Geld bleibt ver­füg­bar. Kommt es am Ende des Miet­ver­hält­nis­ses zu berech­tig­ten For­de­run­gen des Ver­mie­ters, etwa unbe­zahlte Miete oder Schä­den, zahlt zunächst der Ver­si­che­rer - holt sich den Betrag aber von Ihnen zurück. Die Bürg­schaft ersetzt also nur die Hin­ter­le­gung, nicht Ihre Haf­tung.

Was sie kos­tet

Für die Bürg­schaft zah­len Sie einen jähr­li­chen Bei­trag, meist rund fünf Pro­zent der Kau­ti­ons­summe. Bei einer Kau­tion von 1.500 Euro sind das etwa 75 Euro im Jahr, jedes Jahr, solange das Miet­ver­hält­nis läuft. Anders als die Bar­kau­tion bekom­men Sie die­ses Geld nicht zurück; es ist der Preis dafür, die Kau­tion nicht selbst bin­den zu müs­sen.

Wann sie sich lohnt

Die Miet­kau­ti­ons­ver­si­che­rung ist vor allem dann inter­es­sant, wenn Sie die Kau­tion im Moment nicht flüs­sig haben oder das Geld lie­ber ander­wei­tig ein­set­zen, etwa für den Umzug, neue Möbel oder eine Rück­lage. Auch beim Woh­nungs­wech­sel kann sie hel­fen: Sie müs­sen nicht auf die Rück­zah­lung der alten Kau­tion war­ten, bevor Sie die neue hin­ter­le­gen.

Weni­ger sinn­voll ist sie, wenn Sie die Kau­tion pro­blem­los auf­brin­gen kön­nen und län­ger in der Woh­nung blei­ben. Über viele Jahre sum­mie­ren sich die Bei­träge, wäh­rend eine hin­ter­legte Bar­kau­tion am Ende zurück­kommt. Wer zehn Jahre wohnt, zahlt schnell mehr an Bürg­schafts­bei­trä­gen, als eine Ver­zin­sung der Bar­kau­tion je gebracht hätte.

Wor­auf Sie ach­ten soll­ten

Nicht jeder Ver­mie­ter akzep­tiert eine Bürg­schaft, klä­ren Sie das vor Abschluss. Ach­ten Sie außer­dem auf die Bedin­gun­gen: Kün­di­gungs­fris­ten, das Ver­hal­ten bei Umzug und ob die Bürg­schaft bei einem Ver­mie­ter­wech­sel bestehen bleibt. Und behal­ten Sie im Blick, dass Sie im Scha­den­fall dem Ver­si­che­rer gegen­über wei­ter voll haf­ten - die Ver­si­che­rung nimmt Ihnen die Haf­tung nicht ab, son­dern nur die sofor­tige Hin­ter­le­gung.

Ob Bar­kau­tion, Kau­ti­ons­konto oder Bürg­schaft: Wir rech­nen ehr­lich durch, was für Ihre Situa­tion güns­ti­ger ist, und ver­mit­teln bei Bedarf eine pas­sende Miet­kau­ti­ons­bürg­schaft. Das Erstgespräch ist kos­ten­los und unver­bind­lich.

Häu­fige Fra­gen

Nicht in jedem Fall. Der Ver­si­che­rer prüft vor Aus­stel­lung der Bürg­schaft Ihre Boni­tätEin­schät­zung Ihrer Kre­dit­wür­dig­keit. Sie beein­flusst, ob und zu wel­chem Zins ein Kre­dit gewährt wird., denn er tritt gegen­über dem Ver­mie­ter in Vor­leis­tung und holt sich den Betrag anschlie­ßend bei Ihnen zurück. Bei nega­ti­ven Ein­trä­gen wird der Antrag häu­fig abge­lehnt. Dann blei­ben die Bar­kau­tion oder eine Raten­zah­lung in Abspra­che mit dem Ver­mie­ter.

Meist inner­halb weni­ger Werk­tage. Nach posi­ti­ver Prü­fung stellt der Ver­si­che­rer die Urkunde aus und sen­det sie Ihnen oder direkt dem Ver­mie­ter zu. Bean­tra­gen Sie die Bürg­schaft trotz­dem früh­zei­tig vor dem Ein­zugs­ter­min, denn viele Ver­mie­ter geben die Woh­nungs­schlüs­sel erst her­aus, wenn die ver­ein­barte Sicher­heit tat­säch­lich vor­liegt.

Erst dann, wenn der Ver­mie­ter den Ver­si­che­rer aus der Haf­tung ent­lässt. Dafür gibt er nach Ende des Miet­ver­hält­nis­ses die Bürg­schafts­ur­kunde zurück oder erklärt schrift­lich, dass keine For­de­run­gen mehr offen sind. Bis dahin läuft Ihr Bei­trag wei­ter. Küm­mern Sie sich beim Aus­zug aktiv darum, sonst zah­len Sie unnö­tig lange.

Beim Kau­ti­ons­konto hin­ter­le­gen Sie eige­nes Geld auf einem gesperr­ten Konto, das auf Ihren Namen läuft und ver­zinst wird; nach dem Aus­zug erhal­ten Sie es samt Zin­sen zurück. Bei der Bürg­schaft bleibt Ihr Geld frei ver­füg­bar, dafür zah­len Sie einen lau­fen­den Bei­trag, den Sie nicht zurück­be­kom­men.

JS Jens Stölzel
Jens Stöl­zel

Jens sichert Fami­lien und Mie­ter im All­tag ab. Die­sen Bei­trag hat er geschrie­ben, weil eine gebun­dene Kau­tion vie­len beim Umzug fehlt und es eine ein­fa­che Alter­na­tive gibt, die aber nicht immer die güns­ti­gere ist.

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