Mietsachschäden: was die Haftpflicht in der Mietwohnung zahlt
Die private Haftpflicht schließt Schäden an gemieteten Sachen im Grundsatz aus. Damit Schäden an der Mietwohnung trotzdem gezahlt werden, braucht es einen eigenen Baustein: MietsachschädenSchaden an der gemieteten Wohnung oder an fest eingebauten Bestandteilen, zum Beispiel an Parkett, Türen oder Sanitärobjekten. Ob und bis zu welcher Höhe er ersetzt wird, regelt die Privathaftpflicht.. Er steht in fast jedem aktuellen Tarif, fehlt in vielen alten - und wird beim Auszug regelmäßig zum Streitpunkt. Wie die Police grundsätzlich funktioniert, steht im Beitrag Was ist eine Haftpflichtversicherung.
Was unter Mietsachschäden fällt
Gemeint sind Schäden an unbeweglichen Teilen der Wohnung, also an dem, was fest zum Gebäude gehört:
- Böden: Kratzer im Parkett, Brandloch im Teppich, gelöste Fliesen
- Sanitär: gesprungenes Waschbecken, abgeplatzte Emaille in der Badewanne, beschädigte WC-Keramik
- Türen, Fenster, Wände: eingedrücktes Türblatt, zerbrochene Scheibe, Loch in der Trockenbauwand
- Fest eingebaute Küchen und Arbeitsplatten, wenn sie zur Wohnung gehören
- Wasserschäden, etwa durch eine vergessene laufende Badewanne oder einen falsch angeschlossenen Schlauch
Was nicht darunterfällt
Wichtig ist die Abgrenzung, weil hier die meisten Missverständnisse entstehen:
Normale Abnutzung ist kein Schaden. Ein abgelaufener Bodenbelag nach acht Jahren Wohnzeit ist vertragsgemäßer Gebrauch, dafür haftet niemand - auch nicht Sie.
Bewegliche Einrichtung des Vermieters ist in vielen Tarifen ausgeschlossen. Ob die mitgemietete Waschmaschine mitversichert ist, hängt vom Wortlaut der Bedingungen ab. Neuere Tarife schließen “gemietete bewegliche Sachen” ausdrücklich ein, ältere nicht.
Ihr eigenes Hab und Gut gehört nicht hierher, sondern zur HausratversicherungErsetzt bewegliches Eigentum in der Wohnung (Möbel, Elektronik, Kleidung) nach Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch, in der Regel zum Neuwert.. Wenn der Wasserschaden auch Ihre Möbel trifft, greifen zwei verschiedene Verträge. Mehr dazu im Beitrag Ist eine Hausratversicherung sinnvoll.
Der Schlüssel ist ein eigener Baustein und nicht Teil der Mietsachschäden - siehe Schlüsselverlust.
Für Wohnungseigentümer und Vermieter
Der Baustein ist für Mieter gemacht. Wer selbst Eigentum vermietet, braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht - die private Haftpflicht deckt die Vermieterhaftung nicht ab. Wer im eigenen Wohneigentum wohnt, braucht keine Mietsachschäden, sondern eine WohngebäudeversicherungVersichert das Gebäude selbst gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Für finanzierte Immobilien wird sie von der Bank in der Regel vorausgesetzt.; dazu haben wir den Beitrag Eigenheim richtig versichern.
Worauf Sie im Vertrag achten sollten
Prüfen Sie drei Punkte: Ist der Baustein überhaupt enthalten? Gilt er auch für Schäden in vorübergehend gemieteten Räumen, etwa Ferienwohnung oder Hotelzimmer? Und wie hoch ist die Summe - eine pauschale Begrenzung auf 100.000 Euro ist üblich und meist ausreichend, aber nicht selbstverständlich.
Dokumentieren Sie Schäden sofort mit Foto und melden Sie sie der Versicherung, bevor Sie mit dem Vermieter über die Höhe verhandeln. Eine eigenmächtige Zusage kann den Versicherungsschutz gefährden.
Das rät Ihnen Yasmin
Der häufigste Fall in der Praxis ist der Auszug: Der Vermieter zieht Beträge von der Kaution ab, der Mieter widerspricht, und niemand hat die Haftpflicht eingeschaltet. Melden Sie den Schaden, sobald er passiert, nicht erst bei der Übergabe. Passend dazu ist auch die Mietkautionsversicherung einen Blick wert.
Ob Ihr Vertrag Mietsachschäden abdeckt, sehen wir in fünf Minuten. Anbieterübergreifend, am Standort Frohburg oder per Video: Beratung starten.
Häufige Fragen
In vielen aktuellen Tarifen ja, sofern grobe FahrlässigkeitBesonders sorgloses Verhalten, etwa eine brennende Kerze unbeaufsichtigt lassen. Ob und wie weit der Versicherer dann zahlt, hängt vom Tarif ab; gute Verträge verzichten auf eine Kürzung. ausdrücklich eingeschlossen ist. Ältere Bedingungen kürzen die Leistung dagegen entsprechend dem Verschuldensgrad oder schließen sie aus. Vorsatz ist in jedem Fall ausgeschlossen. Prüfen Sie den Wortlaut Ihrer Bedingungen, denn dieser Unterschied entscheidet im Schadenfall über die volle Zahlung.
Kinder sind in einer Familienhaftpflicht in der Regel mitversichert, kleine Kinder gelten jedoch als deliktsunfähig und haften rechtlich nicht. Der Versicherer zahlt dann nur, wenn der Vertrag Schäden durch deliktsunfähige Kinder ausdrücklich einschließt. Fehlt dieser Punkt, bleibt der Vermieter auf dem Schaden sitzen oder wendet sich an die Aufsichtspflichtigen.
Ja, wenn Sie einen eigenen Haftpflichtvertrag mit dem Baustein haben. Versichert sind Schäden, die Sie selbst an der gemieteten Wohnung verursachen, unabhängig davon, ob Sie allein oder in einer Wohngemeinschaft leben. Mitbewohner sind nicht automatisch mitversichert, sie brauchen einen eigenen Vertrag. Wer zur Untermiete wohnt, sollte den Wortlaut zusätzlich prüfen.
In der privaten Haftpflicht gibt es keine Schadenfreiheitsklassen wie in der Kfz-Versicherung, ein gemeldeter Schaden erhöht Ihren Beitrag also nicht automatisch. Bei mehreren Schäden in kurzer Zeit kann der Versicherer den Vertrag allerdings kündigen. Melden Sie Schäden trotzdem, denn eine verspätete Meldung gefährdet den Schutz stärker.
30 Minuten reichen für den Anfang. Vor Ort, telefonisch oder per Video. Sie wählen.