Was kos­tet ein Ver­si­che­rungs­mak­ler?

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Hände schützen ein Familiensymbol als Sinnbild für Absicherung
Ver­gü­tung meist über die ein­kal­ku­lierte Cour­tage.

Eine der häu­figs­ten Fra­gen vor dem ers­ten Ter­min: Was kos­tet ein Ver­si­che­rungs­mak­ler eigent­lich? Die kurze Ant­wort: Für Sie als Kunde ist die klas­si­sche Mak­ler­be­ra­tung in der Regel nicht mit direk­ten Kos­ten ver­bun­den. Wie das funk­tio­niert und wor­auf Sie trotz­dem ach­ten soll­ten, klärt die­ser Bei­trag. Was anbie­ter­über­grei­fende Bera­tung leis­tet, zeigt die Seite Ver­si­che­rung und Absi­che­rung.

Das Erstgespräch ist kos­ten­los

Ein seriö­ses Erstgespräch, in dem Bedarf und Bestand geklärt wer­den, kos­tet Sie nichts und ver­pflich­tet zu nichts. Es dient dazu, Ihre Situa­tion zu ver­ste­hen und zu zei­gen, wo Hand­lungs­be­darf besteht, und wo nicht. Erst wenn dar­aus kon­krete Ver­träge wer­den, stellt sich die Ver­gü­tungs­frage.

Cour­tage: im Bei­trag bereits ent­hal­ten

Der Regel­fall ist die Cour­tageVer­gü­tung, die der Ver­si­che­rer dem Mak­ler für die Ver­mitt­lung zahlt. Sie ist bereits in den Ver­si­che­rungs­bei­trag ein­kal­ku­liert, es ent­ste­hen für den Kun­den also keine zusätz­li­chen Kos­ten.: Der Ver­si­che­rer zahlt dem Mak­lerVer­mitt­ler, der gesetz­lich als Sach­wal­ter des Kun­den auf­tritt und aus dem Ange­bot vie­ler Gesell­schaf­ten aus­wählt. Anders als eine Aus­schließ­lich­keits­ver­tre­tung ist er nicht an einen Ver­si­che­rer gebun­den. eine Ver­gü­tung für die Ver­mitt­lung, diese ist bereits in Ihren Ver­si­che­rungs­bei­trag ein­kal­ku­liert. Sie zah­len also nicht zusätz­lich, unab­hän­gig davon, ob Sie direkt beim Ver­si­che­rer, über eine Ver­tre­tung oder über einen Mak­ler abschlie­ßen. Der Unter­schied: Der Mak­ler ist nicht an eine Gesell­schaft gebun­den, son­dern ver­gleicht viele Anbie­ter.

Hono­rar­be­ra­tung: die trans­pa­rente Alter­na­tive

Alter­na­tiv gibt es die Hono­rar­be­ra­tungBera­tungs­mo­dell, bei dem der Kunde ein ver­ein­bar­tes Hono­rar direkt zahlt und im Gegen­zug cour­ta­ge­freie Net­to­ta­rife erhält. Schafft maxi­male Kos­ten­trans­pa­renz.: Sie zah­len ein ver­ein­bar­tes Hono­rar direkt an den Bera­ter, dafür wer­den cour­ta­ge­freie (Netto-)Tarife ver­mit­telt. Das kann sich bei gro­ßen Volu­mina oder kom­ple­xen Fäl­len rech­nen und schafft maxi­male Trans­pa­renz. Für die meis­ten Pri­vat­kun­den bleibt die cour­ta­ge­ba­sierte Mak­ler­be­ra­tung der übli­che und kos­ten­neu­trale Weg. Wel­ches Modell passt, lässt sich im Erstgespräch klä­ren.

Warum “unab­hän­gig” der ent­schei­dende Punkt ist

Wich­ti­ger als die Kos­ten­frage ist die Unab­hän­gig­keit: Ein Mak­ler ist gesetz­lich Ihr Sach­wal­terRecht­li­che Stel­lung des Ver­si­che­rungs­mak­lers: Er han­delt im Inter­esse des Kun­den, nicht des Ver­si­che­rers, und schul­det unab­hän­gige Bera­tung., nicht Ver­tre­ter eines Ver­si­che­rers. Er wählt aus dem Markt, nicht aus einem Haus. Genau das ist der Unter­schied zur Aus­schließ­lich­keits­ver­tre­tungVer­mitt­ler, der nur die Pro­dukte einer ein­zel­nen Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft anbie­tet. Gegen­stück zum freien Mak­ler, der aus vie­len Anbie­tern aus­wählt., die nur die Pro­dukte einer Gesell­schaft anbie­tet. Für Sie heißt das: ein Ansprech­part­ner, viele Anbie­ter, ein Ver­gleich statt eines Ange­bots.

Das rät Ihnen Sven

Die Mak­ler­be­ra­tung ist für Sie in der Regel kos­ten­neu­tral, weil die Cour­tage im Bei­trag steckt, das Erstgespräch ist kos­ten­los. Ent­schei­dend ist die Unab­hän­gig­keit des Bera­ters. Ler­nen Sie uns unver­bind­lich ken­nen, per­sön­lich an unse­ren Stand­or­ten Leip­zig und Bit­ter­feld-Wol­fen oder per Video: Erstgespräch ver­ein­ba­ren.

Häu­fige Fra­gen

Nein, Ihre Ver­träge lau­fen unver­än­dert wei­ter. Mit einer Mak­ler­voll­macht über­tra­gen Sie ledig­lich die Betreu­ung: Der Mak­ler wird gegen­über den Gesell­schaf­ten als Ihr Ansprech­part­ner hin­ter­legt, Bei­träge, Leis­tun­gen und Lauf­zei­ten blei­ben davon unbe­rührt. Ob ein­zelne Ver­träge tat­säch­lich geän­dert wer­den soll­ten, ergibt sich erst aus der Prü­fung, und die Entscheidung dar­über tref­fen Sie.

Ja, die Beglei­tung im Scha­den­fall gehört zur lau­fen­den Betreu­ung und wird bei cour­ta­ge­ba­sier­ter Ver­gü­tung nicht geson­dert abge­rech­net. Der Mak­ler nimmt die Mel­dung auf, prüft, ob der Fall unter den Ver­trag fällt, und über­nimmt den Schrift­wech­sel mit der Gesell­schaft. Für Sie heißt das: ein Ansprech­part­ner, der Ihre Bedin­gun­gen kennt.

Ein Ver­si­che­rungs­mak­ler ver­mit­telt Ver­träge und wird dafür übli­cher­weise über die im Bei­trag ein­kal­ku­lierte Cour­tage ver­gü­tet. Ein Ver­si­che­rungs­be­ra­ter ver­mit­telt nicht, son­dern berät aus­schließ­lich gegen ein Hono­rar, das Sie direkt zah­len. Beide sind Ihren Inter­es­sen ver­pflich­tet. Der Unter­schied liegt in der Ver­gü­tung und darin, ob auch der Abschluss über­nom­men wird.

Ein seriö­ser Mak­ler ist im öffent­li­chen Ver­mitt­ler­re­gis­ter ein­ge­tra­gen und weist sei­nen Sta­tus auf Nach­frage nach. Wei­tere Anhalts­punkte sind: Er legt seine Ver­gü­tung vor dem Abschluss offen, doku­men­tiert die Bera­tung schrift­lich, benennt auch Ver­träge, die Sie nicht brau­chen, und drängt nicht auf eine Unter­schrift im ers­ten Ter­min. Feh­lende Doku­men­ta­tion ist ein Warn­zei­chen.

SD Sven Doberitzsch
Sven Dobe­ritzsch

Sven erklärt Kun­den vor dem ers­ten Ter­min, wie sich Mak­ler­be­ra­tung finan­ziert. Die­sen Bei­trag hat er geschrie­ben, weil Trans­pa­renz über Kos­ten und Unab­hän­gig­keit die Basis für Ver­trauen ist.

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