Vermögenswirksame Leistungen richtig nutzen
Vermögenswirksame LeistungenZuschuss des Arbeitgebers in eine förderfähige Sparanlage, je nach Vertrag bis zu 40 Euro monatlich. Teils zusätzlich staatlich gefördert. (VL) sind Geld vom Arbeitgeber, das zusätzlich zum Gehalt in einen Sparvertrag fließt, bis zu 40 Euro im Monat, also 480 Euro im Jahr. Trotzdem lassen viele Beschäftigte diesen Anspruch ungenutzt, oft schlicht, weil sie nicht wissen, dass er existiert. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie in vier Schritten prüfen, was Ihnen zusteht, und welche Anlageform zu Ihrer Situation passt. VL sind dabei nur ein Baustein. Wie sie sich in Ihre Vorsorge und Ihren Vermögensaufbau einfügen, klären wir im Gespräch.
Was vermögenswirksame Leistungen sind
VL sind im Fünften Vermögensbildungsgesetz geregelt: Ihr Arbeitgeber zahlt einen Betrag direkt in eine förderfähige Sparanlage ein. Freiwillig, per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Wie viel es gibt, hängt von Branche und Vertrag ab: von wenigen Euro bis zum Maximum von 40 Euro monatlich. Zahlt Ihr Arbeitgeber weniger als 40 Euro, dürfen Sie die Differenz aus dem eigenen Netto aufstocken, damit die volle Sparrate fließt.
Anspruch prüfen
Ein Blick in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine kurze Frage an die Personalabteilung genügt. Wichtig: Auch Auszubildende und Teilzeitkräfte haben in vielen Tarifverträgen einen VL-Anspruch. In unserer Region betrifft das besonders viele: In den tarifgebundenen Branchen der Chemie- und Industrieregion Bitterfeld-Wolfen sowie im öffentlichen Dienst und Handwerk rund um Leipzig und Dessau-Roßlau sind VL häufig fester Tarifbestandteil, und werden trotzdem oft nicht abgerufen.
Anlageform wählen
Das Gesetz lässt mehrere Wege zu, mit sehr unterschiedlichem Charakter:
Fondssparplan: Die VL fließen in einen Aktienfonds- oder ETFBörsengehandelter Fonds, der einen Index breit gestreut und kostengünstig nachbildet. Über lange Zeiträume ein häufig genutztes Werkzeug für den Vermögensaufbau, mit zwischenzeitlichen Schwankungen.-SparplanRegelmäßige, meist monatliche Einzahlung in einen Fonds oder ETF. Nutzt Zeit und Zinseszins und glättet Kaufkurse über die Jahre.. Höhere Renditechancen, dafür Kursschwankungen. Für die meisten mit mehr als sechs Jahren Anlagehorizont der renditestärkste Weg.
Bausparvertrag: Planbar und schwankungsfrei, mit niedriger Guthabenverzinsung. Sinnvoll vor allem, wenn ohnehin ein Bau- oder Kaufvorhaben ansteht.
Baukredit-Tilgung: Läuft bereits eine Baufinanzierung, können die VL direkt in die TilgungDer Anteil der Rate, mit dem die Schuld zurückgezahlt wird. Eine höhere anfängliche Tilgung verkürzt die Laufzeit deutlich. fließen. Die “Rendite” entspricht dann Ihrem Darlehenszins, garantiert und steuerfrei.
Banksparplan: Kaum noch verbreitet und meist unattraktiv verzinst.
Welche Form passt, hängt von Zeithorizont, Risikoprofil und Ihren übrigen Bausteinen ab. Pauschale Empfehlungen sind hier fehl am Platz.
Staatliche Förderung mitnehmen
Liegt Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen bei maximal 40.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 80.000 Euro (zusammen Veranlagte), zahlt der Staat die Arbeitnehmersparzulage obendrauf (Stand: Juli 2026):
- 20 Prozent auf VL in Fondssparpläne, auf maximal 400 Euro Sparleistung pro Jahr, bis zu 80 Euro jährlich.
- 9 Prozent auf wohnwirtschaftlich verwendete VL (z. B. Bausparen), auf maximal 470 Euro pro Jahr, bis zu rund 43 Euro jährlich.
Beide Förderungen sind kombinierbar: zusammen bis zu 123 Euro pro Jahr, bei zusammen veranlagten Paaren das Doppelte. Beantragt wird die Zulage über die Steuererklärung; die nötige Bescheinigung schickt der Anbieter elektronisch ans Finanzamt.
Vertrag einrichten
Sie eröffnen den VL-Vertrag beim Anbieter Ihrer Wahl und reichen die Bescheinigung beim Arbeitgeber ein. Der überweist dann direkt. Typischer Rhythmus: sechs Jahre einzahlen, ein Ruhejahr, dann ist das Guthaben verfügbar. Anschließend beginnt einfach ein neuer Vertrag.
Was dabei herauskommt
Ohne Rendite gerechnet sind es bei vollen 40 Euro monatlich nach sechs Jahren 2.880 Euro Einzahlung. Geld, das ohne VL-Vertrag schlicht nicht geflossen wäre. Mit Fondsrendite und Sparzulage liegt das Ergebnis je nach Marktphase darüber; garantieren lässt sich das nicht, und in schwachen Börsenjahren kann der Depotwert auch unter den Einzahlungen liegen. Entscheidend bleibt: Der Arbeitgeberanteil ist geschenktes Geld, das nur abgeholt werden muss.
Das rät Ihnen Gunther
Anspruch prüfen, Anlageform bewusst wählen, Zulage mitnehmen. Mehr ist es nicht. Wenn Sie wissen möchten, welche VL-Anlage zu Ihrer Gesamtsituation passt, prüfen wir das im kostenlosen Erstgespräch, persönlich an unseren Standorten Bitterfeld-Wolfen und Leipzig oder per Video: Beratung starten.
Angaben zu Fördersätzen und Einkommensgrenzen: Stand Juli 2026, ohne Gewähr. Quellen: 5. VermBG, BMF.
Häufige Fragen
Der Vertrag läuft weiter, denn er gehört Ihnen und nicht dem Arbeitgeber. Sie reichen die Bescheinigung beim neuen Arbeitgeber ein, damit die Zahlungen dorthin umgestellt werden. Zahlt dieser keine oder geringere VL, können Sie die Sparrate aus dem eigenen Netto weiterführen. Eine Kündigung des Vertrags ist dafür nicht nötig.
Ja, VL zählen zum Bruttoarbeitslohn und werden wie Gehalt versteuert und verbeitragt. In den Sparvertrag fließt zwar der volle zugesagte Betrag, die darauf entfallenden Steuern und Sozialabgaben mindern aber Ihr übriges Nettogehalt. Unterm Strich bleibt es zusätzliches Geld, das Sie ohne einen solchen Vertrag gar nicht erhalten würden.
Kündigen können Sie in der Regel, sinnvoll ist es selten. Wer vor Ablauf der Sperrfrist an das Guthaben geht, verliert meist den Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, und bei Fondsverträgen kann der Verkauf in eine schwache Börsenphase fallen. Prüfen Sie deshalb zuerst, ob ein Beitragsstopp oder ein Ruhenlassen des Vertrags ausreicht.
In der Regel nicht, denn vermögenswirksame Leistungen sind an ein laufendes Arbeitsverhältnis mit Entgelt gebunden. Ruht die Beschäftigung, zahlt der Arbeitgeber meist nicht weiter. Ihr Sparvertrag bleibt davon unberührt: Sie können ihn aus eigenen Mitteln bedienen oder vorübergehend beitragsfrei stellen und später wieder mit Arbeitgeberzahlungen fortführen.
30 Minuten reichen für den Anfang. Vor Ort, telefonisch oder per Video. Sie wählen.