Rürup-Rente: für wen sie sich lohnt

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Älterer Mann und jüngerer Erwachsener besprechen Unterlagen
Basis­rente: Steu­er­vor­teil gegen Fle­xi­bi­li­tät.

Die Rürup-Rente (auch Basis­renteSteu­er­lich geför­derte Vor­sorge vor allem für Selbst­stän­dige und Gut­ver­die­ner. Die Aus­zah­lung erfolgt lebens­lang als Rente.) ist die staat­lich geför­derte Alters­vor­sorgeSam­mel­be­griff für den plan­vol­len Auf­bau von Ein­kom­men für den Ruhe­stand, aus gesetz­li­cher Rente, betrieb­li­chen und pri­va­ten Bau­stei­nen. der ers­ten Schicht, zuge­schnit­ten vor allem auf Selbst­stän­dige und Gut­ver­die­ner. Ihr gro­ßer Vor­teil ist steu­er­lich, ihre größte Ein­schrän­kung ist die feste Bin­dung. Bei­des gehört zusam­men betrach­tet. Wo die Basis­rente in den Gesamt­plan passt, zeigt der Über­blick zur Alters­vor­sorge.

Wie die Rürup-Rente funk­tio­niert

Sie zah­len Bei­träge in einen Ver­trag, der Ihnen spä­ter eine lebens­lange monat­li­che Rente aus­zahlt, garan­tiert bis zum Lebens­ende, unab­hän­gig davon, wie alt Sie wer­den. Anders als ein Depot lässt sich das ange­sparte Kapi­tal nicht auf einen Schlag aus­zah­len und nicht ver­er­ben wie ein Spar­gut­ha­ben (nur ein­ge­schränkt über Zusatz­bau­steine). Dafür ist das Gut­ha­ben in der Anspar­phase pfän­dungs­ge­schützt.

Der Steu­er­vor­teil ist der Kern

Die Bei­träge zur Basis­rente sind als Son­der­aus­ga­benSteu­er­lich absetz­bare pri­vate Aus­ga­ben, dar­un­ter bestimmte Vor­sor­ge­bei­träge wie die zur Rürup-Rente. Sie min­dern das zu ver­steu­ernde Ein­kom­men. absetz­bar, seit 2023 zu 100 Pro­zent bis zum jähr­li­chen Höchst­be­trag. Wer viel ver­dient und einen hohen Steu­er­satz hat, holt so einen spür­ba­ren Teil der Bei­träge über die Steuer zurück. Die Kehr­seite: Die spä­tere Rente wird nach­ge­la­gert besteu­ert. Der Vor­teil ent­steht also vor allem, wenn der Steu­er­satz im Erwerbs­le­ben höher ist als im Ruhe­stand, was bei Gut­ver­die­nern häu­fig der Fall ist.

Für wen sie sinn­voll ist

Die Basis­rente passt beson­ders für Selbst­stän­dige ohne Zugang zur betrieb­li­chen oder Ries­terStaat­lich geför­derte pri­vate Alters­vor­sorge mit Zula­gen und mög­li­chen Steu­er­vor­tei­len. Ob sie sich lohnt, hängt stark von der per­sön­li­chen Situa­tion ab.-För­de­rung, die eine plan­bare lebens­lange Rente und den Steu­er­ef­fekt wol­len. Auch für gut ver­die­nende Ange­stellte kann sie als Bau­stein sinn­voll sein. Weni­ger geeig­net ist sie für alle, die Fle­xi­bi­li­tät brau­chen oder auf Kapi­tal­ver­füg­bar­keit ange­wie­sen sein könn­ten, denn an das Geld kommt man vor der Rente nicht heran. Für Selbst­stän­dige lohnt der Blick auf die gesamte Rei­hen­folge: Alters­vor­sorge für Selbst­stän­dige.

Wor­auf es beim Abschluss ankommt

Ent­schei­dend sind die Kos­ten des Ver­trags, die Anla­ge­form (klas­sisch garan­tiert oder fonds­ge­bun­den mit mehr Ren­di­te­chance) und die Fle­xi­bi­li­tät bei Bei­trags­pau­sen, gerade für Selbst­stän­dige mit schwan­ken­dem Ein­kom­men wich­tig. Ein güns­ti­ger, fonds­ge­bun­de­ner Tarif mit fai­ren Bedin­gun­gen schlägt über die Jahre eine teure Police mit nied­ri­ger Garan­tie­ver­zin­sung.

Das rät Ihnen Hagen

Die Rürup-Rente ist ein Steuer- und Sicher­heits­bau­stein, kein fle­xi­bles Spar­pro­dukt. Für Selbst­stän­dige und Gut­ver­die­ner kann sie viel bewir­ken, für andere ist ein freies Depot oft pas­sen­der. Wir rech­nen den Steu­er­ef­fekt für Ihre Situa­tion kon­kret durch, per­sön­lich an unse­ren Stand­or­ten Bit­ter­feld-Wol­fen und Leip­zig oder per Video: Bera­tung star­ten.

All­ge­meine Infor­ma­tio­nen, keine Steuer- oder Anla­ge­be­ra­tung. Steu­er­re­geln und Höchst­be­träge ändern sich jähr­lich; Stand 2026, ohne Gewähr.

Häu­fige Fra­gen

Eine Kün­di­gung mit Aus­zah­lung des Gut­ha­bens ist nicht mög­lich, das gehört zu den fes­ten Regeln die­ser Vor­sor­ge­form. Sie kön­nen den Ver­trag aber bei­trags­frei stel­len, das ange­sparte Kapi­tal bleibt dann bestehen und wird spä­ter als Rente aus­ge­zahlt. Wer unsi­cher ist, ob er dau­er­haft ein­zah­len kann, sollte die Bei­trags­höhe von Anfang an vor­sich­tig wäh­len.

Die Aus­zah­lung beginnt frü­hes­tens ab einem gesetz­lich fest­ge­leg­ten Min­dest­al­ter, das im Ver­trag ver­ein­barte Datum liegt meist am regu­lä­ren Ren­ten­be­ginn. Vor­her kom­men Sie an das Kapi­tal nicht heran, auch nicht in Tei­len. Ein spä­te­rer Start erhöht die monat­li­che Rente, weil das Gut­ha­ben län­ger ange­legt bleibt und die kal­ku­lierte Aus­zah­lungs­dauer kür­zer wird.

Einen gesetz­li­chen Anspruch auf Über­tra­gung des Gut­ha­bens zu einem ande­ren Anbie­ter gibt es nicht. Mög­lich ist in der Regel nur, den bestehen­den Ver­trag bei­trags­frei zu stel­len und künf­tige Bei­träge in einen neuen Ver­trag zu zah­len. Das alte Gut­ha­ben bleibt lie­gen. Des­halb wiegt die Wahl von Kos­ten und Anla­ge­form beim Abschluss beson­ders schwer.

Ja, die meis­ten Ver­träge las­sen Zuzah­lun­gen zu, häu­fig bis kurz vor Jah­res­ende. Für Selbst­stän­dige mit schwan­ken­dem Ein­kom­men ist das prak­tisch: Nach einem guten Geschäfts­jahr lässt sich der steu­er­lich absetz­bare Rah­men gezielt aus­schöp­fen, in schwä­che­ren Jah­ren zah­len Sie weni­ger ein. Ob und in wel­cher Höhe Zuzah­lun­gen mög­lich sind, regelt der jewei­lige Ver­trag.

HR Hagen Robner
Hagen Rob­ner

Hagen rech­net den Steu­er­ef­fekt der Basis­rente für Selbst­stän­dige und Gut­ver­die­ner regel­mä­ßig durch. Hier erklärt er ehr­lich, für wen sich die Rürup-Rente lohnt und für wen nicht.

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