Berufs­un­fä­hig­keit: 5 Miss­ver­ständ­nisse

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Rohbau eines Einfamilienhauses auf der Baustelle
BU-Schutz ist meist bezahl­ba­rer als ver­mu­tet.

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rungZahlt eine monat­li­che Rente, wenn Sie Ihren zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf aus gesund­heit­li­chen Grün­den dau­er­haft nicht mehr aus­üben kön­nen. Sichert damit das Ein­kom­men ab, nicht die Arbeits­kraft im enge­ren Sinn. sichert das ab, wovon fast alles andere abhängt: Ihr Ein­kom­men. Trotz­dem ran­ken sich um kaum ein Pro­dukt so viele Miss­ver­ständ­nisse, und einige davon füh­ren zu Entscheidungen, die im Ernst­fall teuer wer­den. Die fünf häu­figs­ten, gera­de­ge­rückt. Ein­ord­nung ins Gesamt­bild: Ver­si­che­rung und Absi­che­rung.

Miss­ver­ständ­nis 1: „Mir pas­siert schon nichts”

Berufs­un­fä­hig­keit ist kein exo­ti­sches Unfall­sze­na­rio. Die häu­figs­ten Ursa­chen sind Erkran­kun­gen, die jeden tref­fen kön­nen. Allen voran psy­chi­sche Erkran­kun­gen und Erkran­kun­gen des Bewe­gungs­ap­pa­rats, gefolgt von Krebs und Herz-Kreis­lauf-Lei­den. Unfälle machen nur einen klei­nen Teil der Fälle aus. Genau des­halb ist eine Unfall­ver­si­che­rungZahlt bei blei­ben­den kör­per­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen nach einem Unfall. Sinn­volle Ergän­zung, aber kein Ersatz für die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. kein BU-Ersatz.

Miss­ver­ständ­nis 2: „Ich arbeite im Büro, mein Risiko ist gering”

Schreib­tisch­ar­beit schützt nicht vor Depres­sion, Burn-out, Krebs oder Band­schei­ben­vor­fall. Rich­tig ist: Büro­be­rufe zah­len meist nied­ri­gere Bei­träge, weil Ver­si­che­rer nach Berufs­grup­pen kal­ku­lie­ren. Das ist ein Preis­vor­teil. Kein Grund, auf den Schutz zu ver­zich­ten.

Miss­ver­ständ­nis 3: „Der Staat fängt mich auf”

Die gesetz­li­che Erwerbs­min­de­rungs­renteGesetz­li­che Leis­tung bei stark ein­ge­schränk­ter Arbeits­fä­hig­keit. Sie greift erst, wenn Sie gene­rell kaum noch arbei­ten kön­nen, und fällt meist deut­lich nied­ri­ger aus als der vor­he­rige Ver­dienst. greift erst, wenn Sie kaum noch irgend­eine Tätig­keit aus­üben kön­nen. Nicht, wenn Sie Ihren erlern­ten Beruf ver­lie­ren. Ihre Höhe liegt zudem deut­lich unter dem gewohn­ten Ein­kom­men. Für alle, die nach etwa 2001 ins Berufs­le­ben gestar­tet sind, exis­tiert der frü­here gesetz­li­che Berufs­un­fä­hig­keits­schutz ohne­hin nicht mehr.

Miss­ver­ständ­nis 4: „Haupt­sa­che bil­lig abge­schlos­sen”

Bei der BU entscheiden Ver­trags­de­tails über den Ernst­fall: der Ver­zicht auf die soge­nannte abs­trakte Ver­wei­sungKlau­sel, die es dem Ver­si­che­rer erlaubt, einen Berufs­un­fä­hi­gen auf einen ande­ren zumut­ba­ren Beruf zu ver­wei­sen. Gute BU-Tarife ver­zich­ten dar­auf. (sonst kann der Ver­si­che­rer Sie auf einen ande­ren Beruf ver­wei­sen), eine sau­bere Berufs­de­fi­ni­tion, die Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tieMög­lich­keit, den Ver­si­che­rungs­schutz zu bestimm­ten Anläs­sen ohne erneute Gesund­heits­prü­fung zu erhö­hen, etwa bei Hei­rat oder Geburt. für spä­tere Lebens­er­eig­nisse und eine rea­lis­ti­sche Ren­ten­höhe samt Lauf­zeit bis zum Ren­ten­al­ter. Ein bil­li­ger Ver­trag mit schwa­chen Bedin­gun­gen ist im Leis­tungs­fall der teu­erste.

Miss­ver­ständ­nis 5: „Die Gesund­heits­fra­gen nehme ich nicht so genau”

Der häu­figste Grund für Streit im Leis­tungs­fall sind unvoll­stän­dige Gesund­heits­an­ga­ben im Antrag. Wer Dia­gno­sen ver­schweigt, auch ver­meint­lich harm­lose -, ris­kiert die vor­ver­trag­li­che Anzei­ge­pflicht­ver­let­zungUnvoll­stän­dige oder fal­sche Gesund­heits­an­ga­ben im Antrag. Sie kön­nen den Ver­si­che­rungs­schutz im Leis­tungs­fall gefähr­den, häu­figs­ter Streit­punkt bei der BU. und damit den Schutz. Die sichere Route: Behand­lungs­his­to­rie sau­ber auf­ar­bei­ten und bei Vor­er­kran­kun­gen anonyme Risi­ko­vor­anfra­gen bei meh­re­ren Ver­si­che­rern stel­len, bevor ein offi­zi­el­ler Antrag läuft. Genau das über­neh­men wir.

Das rät Ihnen Jens

Früh abschlie­ßen (jung und gesund = güns­tig und annehm­bar), auf Bedin­gungs­qua­li­tät statt nur auf den Preis ach­ten, Gesund­heits­fra­gen ernst neh­men. Weil Ver­si­che­rer nach Berufs­grup­pen kal­ku­lie­ren, zah­len die in unse­rer Region häu­fi­gen kör­per­li­chen Berufe, Hand­werk, Pflege, Logis­tik und Indus­trie im Raum Bit­ter­feld-Wol­fen, oft höhere Bei­träge. Gerade dann lohnt die anonyme Risi­ko­vor­anfrageAnonyme Anfrage bei meh­re­ren Ver­si­che­rern vor dem offi­zi­el­len Antrag, um bei Vor­er­kran­kun­gen Annah­me­chan­cen und Kon­di­tio­nen zu klä­ren, ohne einen Ein­trag zu hin­ter­las­sen. über meh­rere Ver­si­che­rer, die wir für Sie über­neh­men. Ob und wie BU-Schutz in Ihre Situa­tion passt, klä­ren wir im kos­ten­lo­sen Erstgespräch, per­sön­lich an unse­ren Stand­or­ten Bit­ter­feld-Wol­fen und Leip­zig oder per Video: Situa­tion prü­fen las­sen.

Häu­fige Fra­gen

Berufs­un­fä­hig sind Sie, wenn Sie Ihren zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf aus gesund­heit­li­chen Grün­den dau­er­haft nur noch zu einem gerin­gen Teil aus­üben kön­nen. Maß­geb­lich ist der Beruf, so wie Sie ihn vor der Erkran­kung kon­kret aus­ge­übt haben, samt Arbeits­zeit und Auf­ga­ben­ver­tei­lung. Den genauen Grad und die Dauer, ab der geleis­tet wird, legt der jewei­lige Ver­trag fest. Ein ärzt­li­cher Nach­weis ist dafür erfor­der­lich.

Eine pri­vate Berufs­un­fä­hig­keits­rente wird in der Regel nur mit einem Teil besteu­ert, dem soge­nann­ten Ertrags­an­teil. Wie hoch die­ser aus­fällt, hängt davon ab, wie lange die Rente vor­aus­sicht­lich gezahlt wird. Anders liegt der Fall bei Ver­trä­gen, die an eine geför­derte Basis­vor­sorge oder an die betrieb­li­che Alters­vor­sorgeVor­sorge über den Arbeit­ge­ber per Ent­gelt­um­wand­lung. Beschäf­tigte haben einen gesetz­li­chen Anspruch; spart der Arbeit­ge­ber Sozi­al­ab­ga­ben, muss er einen Zuschuss leis­ten. gekop­pelt sind: Dort ist die Leis­tung meist voll steu­er­pflich­tig.

Kün­di­gen ist sel­ten die beste Lösung. Die meis­ten Ver­träge erlau­ben, den Bei­trag vor­über­ge­hend zu stun­den, die Zah­lung ruhen zu las­sen oder die ver­ein­barte Rente dau­er­haft zu sen­ken. Der Schutz bleibt dabei ganz oder teil­weise bestehen, und Sie müs­sen die Gesund­heits­fra­gen spä­ter nicht erneut beant­wor­ten. Spre­chen Sie mit dem Ver­si­che­rer, bevor Bei­träge offen blei­ben.

In der Regel ja. Wer jung und gesund ist, zahlt nied­rige Bei­träge und wird meist ohne Erschwer­nisse ange­nom­men. Auch ohne eige­nes Ein­kom­men besteht ein Risiko, denn wer vor dem ers­ten Job dau­er­haft erkrankt, erhält vom Staat kaum etwas. Wich­tig ist ein Ver­trag, der sich spä­ter ohne erneute Gesund­heits­prü­fung an das Berufs­ein­kom­men anpas­sen lässt.

JS Jens Stölzel
Jens Stöl­zel

Jens sor­tiert als freier Mak­lerVer­mitt­ler, der gesetz­lich als Sach­wal­ter des Kun­den auf­tritt und aus dem Ange­bot vie­ler Gesell­schaf­ten aus­wählt. Anders als eine Aus­schließ­lich­keits­ver­tre­tung ist er nicht an einen Ver­si­che­rer gebun­den. täg­lich Ver­si­che­rungs­be­stände. Die fünf Miss­ver­ständ­nisse in die­sem Bei­trag begeg­nen ihm in fast jeder Bera­tung. Er hat sie auf­ge­schrie­ben, damit Sie teure Fehl­ent­schei­dun­gen ver­mei­den.

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