Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung: wann sie zählt

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Vater und Tochter lassen einen Drachen steigen
Hin­ter­blie­bene absi­chern für klei­nes Geld.

Die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung ist eine der güns­tigs­ten und zugleich wich­tigs­ten Poli­cen, wenn Men­schen von Ihrem Ein­kom­men abhän­gen: Sie zahlt eine ver­ein­barte Summe an die Hin­ter­blie­be­nen, wenn Sie ster­ben. Nicht mehr, nicht weni­ger, keine Spar­funk­tion. Genau diese Klar­heit macht sie so wirk­sam. Die Ein­ord­nung in die Gesamt­ab­si­che­rung: Ver­si­che­rung und Absi­che­rung.

Wer sie wirk­lich braucht

Nicht jeder. Wer keine Ange­hö­ri­gen finan­zi­ell ver­sorgt und keine Schul­den hin­ter­lässt, braucht keine. Wich­tig wird sie in zwei Kon­stel­la­tio­nen: Fami­lien, in denen der Weg­fall eines Ein­kom­mens die ande­ren in Not brächte, und Kre­dit­neh­mer, vor allem bei einer Bau­fi­nan­zie­rung, damit die Immo­bi­lie im Todes­fall nicht ver­kauft wer­den muss. Auch unver­hei­ra­tete Paare mit gemein­sa­mem Kre­dit soll­ten daran den­ken.

Wie hoch die Summe sein sollte

Eine ver­brei­tete Ori­en­tie­rung sind das drei- bis fünf­fa­che Jah­res­brut­to­ein­kom­men, plus die noch offene Kre­dit­summe. Bei Fami­lien mit klei­nen Kin­dern eher am obe­ren Rand, weil die Ver­sor­gungs­lü­ckeDif­fe­renz zwi­schen dem Ein­kom­men, das Sie im Ruhe­stand brau­chen, und den bis dahin auf­ge­bau­ten Ansprü­chen. Die zen­trale Steue­rungs­größe jeder Vor­sor­ge­pla­nung. bis zur Selbst­stän­dig­keit der Kin­der lang ist. Die Summe sollte den Hin­ter­blie­be­nen ech­ten Hand­lungs­spiel­raum geben, nicht nur die nächs­ten Monate über­brü­cken.

Wo Sie spa­ren kön­nen

Die Bei­träge unter­schei­den sich zwi­schen Anbie­tern erheb­lich, bei prak­tisch iden­ti­scher Leis­tung, weil das Pro­dukt stan­dar­di­siert ist. Ein Ver­gleich lohnt sich hier beson­ders. Zwei Hebel sen­ken den Bei­trag zusätz­lich: der Gesund­heits­zu­stand beim Abschluss (früh und gesund ist güns­ti­ger) und für Paare die Frage, ob zwei Ein­zel­ver­träge statt einer ver­bun­de­nen Police die fle­xi­blere und im Leis­tungs­fall oft bes­sere Lösung sind.

Wor­auf Sie ach­ten soll­ten

Wich­tig sind eine Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tieMög­lich­keit, den Ver­si­che­rungs­schutz zu bestimm­ten Anläs­sen ohne erneute Gesund­heits­prü­fung zu erhö­hen, etwa bei Hei­rat oder Geburt. (Summe spä­ter ohne erneute Gesund­heits­prü­fung erhö­hen, etwa bei Geburt oder Haus­kauf), ehr­li­che Gesund­heits­an­ga­ben im Antrag und eine Lauf­zeit, die zur abzu­si­chern­den Phase passt, meist bis die Kin­der ver­sorgt und der Kre­dit getilgt ist.

Das rät Ihnen Jens

Für Fami­lien und Kre­dit­neh­mer ist die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rungZahlt eine ver­ein­barte Summe an Hin­ter­blie­bene, wenn die ver­si­cherte Per­son stirbt. Rei­ner Todes­fall­schutz ohne Spar­an­teil, wich­tig für Fami­lien und Kre­dit­neh­mer. große Sicher­heit für klei­nes Geld, für andere ver­zicht­bar. Wir ermit­teln die pas­sende Summe und ver­glei­chen die Anbie­ter, per­sön­lich an unse­ren Stand­or­ten Bit­ter­feld-Wol­fen und Leip­zig oder per Video: Bera­tung star­ten.

Häu­fige Fra­gen

Das Geld erhält die Per­son, die Sie im Ver­trag als bezugs­be­rech­tigt benen­nen. Die­ses Bezugs­recht geht dem Tes­ta­ment vor, die Summe fließt also direkt und ohne Umweg über die Erben­ge­mein­schaft. Prü­fen Sie die Angabe nach Hei­rat, Tren­nung oder der Geburt eines Kin­des, denn ein ver­al­te­tes Bezugs­recht führt im Ernst­fall zur Aus­zah­lung an die fal­sche Per­son.

In der Regel erst nach Ablauf einer ver­trag­lich fest­ge­leg­ten War­te­zeit ab Ver­trags­be­ginn. Stirbt die ver­si­cherte Per­son vor­her durch Selbst­tö­tung, leis­tet der Ver­si­che­rer meist nicht oder nur ein­ge­schränkt. Nach Ablauf die­ser Frist besteht der Schutz unein­ge­schränkt. Die genaue Dauer steht in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen und unter­schei­det sich zwi­schen den Anbie­tern, ein Blick in den Ver­trag lohnt sich.

Nein. Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung bil­det kein Gut­ha­ben, die Bei­träge decken aus­schließ­lich das Todes­fall­ri­siko im jewei­li­gen Zeit­raum ab. Bei einer Kün­di­gung endet der Schutz, eine Rück­zah­lung gibt es nicht. Über­le­gen Sie des­halb vor­her, ob der Bedarf wirk­lich ent­fal­len ist, denn ein spä­te­rer Neu­ab­schluss ist mit erneu­ter Gesund­heits­prü­fung und höhe­rem Ein­tritts­al­ter ver­bun­den.

Die Aus­zah­lung selbst unter­liegt nicht der Ein­kom­men­steuer. Erb­schaft­steuer kann jedoch anfal­len, wenn Ver­si­che­rungs­neh­mer und begüns­tigte Per­son nicht iden­tisch sind und der per­sön­li­che Frei­be­tragBetrag, bis zu dem Ein­künfte steuer- oder abga­ben­frei blei­ben. Rele­vant zum Bei­spiel bei der Ver­bei­tra­gung von Betriebs­ren­ten. über­schrit­ten wird. Unver­hei­ra­tete Paare haben dabei beson­ders nied­rige Frei­be­träge. Eine Gestal­tung, bei der jeder das Leben des ande­ren ver­si­chert und selbst Ver­si­che­rungs­neh­mer bleibt, ver­mei­det die­ses Pro­blem.

JS Jens Stölzel
Jens Stöl­zel

Jens sichert Fami­lien und Kre­dit­neh­mer gegen den Ernst­fall ab. Die­sen Bei­trag hat er geschrie­ben, weil große Sicher­heit hier für sehr klei­nes Geld zu haben ist, viele sie aber falsch dimen­sio­nie­ren.

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