Grund­fä­hig­keit: Alter­na­tive zur BU

5 Min. Lese­zeit
Frau mit viel Papierkram am Schreibtisch
Zahlt bei dau­er­haf­tem Ver­lust von Grund­fä­hig­kei­ten.

Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt, wenn Sie bestimmte kör­per­li­che oder geis­tige Grund­fä­hig­kei­ten ver­lie­ren, etwa Sehen, Hören, Gehen, den Gebrauch der Hände oder die geis­tige Leis­tungs­fä­hig­keit. Sie ist eine Alter­na­tive für alle, für die die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rungZahlt eine monat­li­che Rente, wenn Sie Ihren zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf aus gesund­heit­li­chen Grün­den dau­er­haft nicht mehr aus­üben kön­nen. Sichert damit das Ein­kom­men ab, nicht die Arbeits­kraft im enge­ren Sinn. zu teuer oder nicht erreich­bar ist. Wo sie in die Absi­che­rung passt, zeigt die Seite Ver­si­che­rung und Absi­che­rung.

Der Unter­schied zur Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung leis­tet, wenn Sie Ihren zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf nicht mehr aus­üben kön­nen, unab­hän­gig von der Ursa­che. Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rungZahlt eine Rente bei Ver­lust defi­nier­ter Grund­fä­hig­kei­ten wie Sehen, Hören, Gehen oder dem Gebrauch der Hände. Oft güns­ti­gere Alter­na­tive zur Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, aber kein voll­wer­ti­ger Ersatz. knüpft nicht am Beruf an, son­dern an defi­nier­ten Fähig­kei­ten: Erst wenn eine davon ver­lo­ren geht, zahlt sie eine ver­ein­barte Rente. Das ist enger gefasst, aber auch kla­rer nach­weis­bar.

Die Vor­teile

Weil das Risiko anders kal­ku­liert wird, ist die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung oft deut­lich güns­ti­ger als eine BU, beson­ders für kör­per­lich arbei­tende Berufe, die bei der BU in teure Risi­ko­grup­pen fal­len. Auch die Gesund­heits­prü­fung ist meist ein­fa­cher. Das macht sie erreich­bar für Men­schen, die bei der BU abge­lehnt wür­den oder nur hohe Zuschläge bekä­men.

Die Gren­zen

Der ent­schei­dende Punkt: Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung deckt nicht das­selbe ab wie die BU. Wer aus rein psy­chi­schen Grün­den nicht mehr arbei­ten kann, kör­per­lich aber gesund ist, hat oft kei­nen Leis­tungs­an­spruch, obwohl psy­chi­sche Erkran­kun­gen zu den häu­figs­ten Ursa­chen für Berufs­un­fä­hig­keit zäh­len. Sie ist des­halb kein voll­wer­ti­ger Ersatz, son­dern eine gezielte Absi­che­rung des Fähig­keits­ver­lusts.

Für wen sie sich lohnt

Sinn­voll ist sie vor allem für hand­werk­li­che und kör­per­lich arbei­tende Berufe, in unse­rer Region etwa im Hand­werk, in Pflege, Logis­tik und Indus­trie, für die eine BU kaum bezahl­bar ist. Auch für Men­schen mit Vor­er­kran­kun­gen kann sie die rea­lis­ti­sche Alter­na­tive sein. Wer eine bezahl­bare BU bekommt, sollte diese in der Regel vor­zie­hen.

Das rät Ihnen Pas­kal

Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist die prag­ma­ti­sche Wahl, wenn die BU zu teuer oder nicht erreich­bar ist, aber kein voll­stän­di­ger Ersatz. Wir ver­glei­chen beide Wege ehr­lich für Ihren Beruf, per­sön­lich an unse­ren Stand­or­ten Bit­ter­feld-Wol­fen und Leip­zig oder per Video: Bera­tung star­ten.

Häu­fige Fra­gen

Der Abschluss ist in der Regel schon in jun­gen Jah­ren mög­lich, viele Anbie­ter ver­si­chern bereits Kin­der und Jugend­li­che. Je frü­her Sie ein­stei­gen, desto güns­ti­ger ist der Bei­trag und desto gerin­ger die Wahr­schein­lich­keit, dass Vor­er­kran­kun­gen zu Aus­schlüs­sen füh­ren. Nach oben set­zen die Ver­si­che­rer eine Alters­grenze, die sich zwi­schen den Anbie­tern unter­schei­det.

Die Bedin­gun­gen ver­lan­gen übli­cher­weise, dass der Ver­lust der Fähig­keit vor­aus­sicht­lich dau­er­haft besteht oder bereits über einen im Ver­trag fest­ge­leg­ten Min­dest­zeit­raum ange­hal­ten hat. Eine vor­über­ge­hende Ein­schrän­kung nach einem Infekt oder einer Ope­ra­tion löst keine Rente aus. Wie lang die­ser Zeit­raum ist und wie er nach­zu­wei­sen ist, steht in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen.

Nein, eine pri­vate Unfall­ver­si­che­rungZahlt bei blei­ben­den kör­per­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen nach einem Unfall. Sinn­volle Ergän­zung, aber kein Ersatz für die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. leis­tet nur, wenn die Ein­schrän­kung auf einen Unfall zurück­geht. Der weit­aus grö­ßere Teil dau­er­haf­ter Ein­schrän­kun­gen ent­steht jedoch durch Krank­heit oder Ver­schleiß. Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung fragt nicht nach der Ursa­che, son­dern nur danach, ob eine ver­si­cherte Fähig­keit ver­lo­ren gegan­gen ist. Beide Ver­träge schlie­ßen sich nicht aus.

Ein Wech­sel ist mög­lich, bedeu­tet aber in der Regel einen neuen Ver­trag mit erneu­ter Gesund­heits­prü­fung zum dann erreich­ten Alter. Man­che Tarife ent­hal­ten eine Wech­sel­op­tion, die den Über­gang ohne erneute Prü­fung erlaubt, oft gebun­den an bestimmte Ereig­nisse im Lebens­lauf. Ob Ihr Ver­trag eine sol­che Option vor­sieht, steht in den Bedin­gun­gen.

PE Paskal Eichner
Pas­kal Eich­ner

Pas­kal berät zur Ein­kom­mens­ab­si­che­rung, auch dort, wo eine BU zu teuer ist. Hier erklärt er, wann die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung die rea­lis­ti­sche Alter­na­tive ist und wo ihre Gren­zen lie­gen.

Mehr über Paskal
Las­sen Sie uns gemein­sam prü­fen, wo Sie ste­hen.

30 Minu­ten rei­chen für den Anfang. Vor Ort, tele­fo­nisch oder per Video. Sie wäh­len.